Sparbuch Auflösung des minderjährigen Sohnes
Hallo zusammen! Ich habe zur Geburt meines Sohnes ein Sparbuch für ihn angelegt (nur ich, ohne Unterschrift meiner damaligen Frau). Monatlich habe ich (alleine) einen Betrag angespart ohne das ein Ziel dahinter steckte. Einfach nur so. Nach meiner Scheidung hat mein Sohn noch einige Zeit bei mir gelebt. Nachdem meine Finanziellen Mittel nach meiner Scheidung absolut erschöpft waren, habe ich alles, was erspart war aufgelöst. U. a. auch das Sparbuch, was einmal für meinen Sohn gedacht war. Ich musste Möbel ersetzen, Waschmaschine, Kindersachen, Betreuung für meinen Sohn...ich wollte ihm in der Not die wir leider hatten einfach trotz der ganzen Umstände ein sicheres Zuhause bieten. Etwas später habe ich ihm ein Führerscheinsparbuch angelegt und wieder begonnen, für ihn zu sparen. Mit dem Ziel ihm den Führerscheinstart zu erleichtern. Dies habe ich ihm zu seinem 18. Lebensjahr geschenkt. Naja. Leider hat sich das Blatt gewendet. Das Kind lebt in der Zwischenzeit bei der Mutter und mein Sohn (mittlerweile 25 J. alt) hat sich absolut gegen mich gewendet. Damals wusste er nichts von diesem Sparbuch. Seine Mutter schon. Mein Sohn möchte jetzt das Geld von dem Sparbuch wieder haben und droht mit einer Klage vor Gericht. Habt ihr Ratschläge, wie ich mich hierzu verhalten kann? Hätte mir meine Bank damals das Geld gar nicht geben dürfen- bzw. das Sparbuch auflösen? Für Eure Ratschläge danke ich herzlichst!
2 Antworten
also es ist so: ein sparbuch auf den namen des sohnes kann NUR von beiden elternteilen eröffnet werden - also mutter und vater müssen gemeinsam zustimmen. bei der auflösung ist das genauso - allerdings nur so lange, wie das kind minderjährig ist.
wenn nur du das konto eröffnet hast, dann wird es wohl auch nur auf deinen namen lauten. so gesehen kannst du es allein auflösen und mit dem geld machen was du willst.
die frage ist natürlich, ob das sparbuch damals zur volljährigkeit umgeschrieben wurde. wenn dies der fall ist, dann steht das geld auch ihm zu.
weiß ja nicht bei welcher bank du das gemacht hast - früher wurde sowas auch recht "locker" von seiten der bank gehandhabt. mittlerweile hat sich das geändert.
grundsätzlich würde ich mir aber mal keine gedanken machen. das drohen mit klage und ähnlichem ist nichts weiter als heiße luft - du hast meiner meinung nach nichts zu befürchten
Das aufgelöste Sparbuch war bei der Sparkasse. Das Führerscheinsparbuch von der Volksbank. Bin gespannt, wie es weiter geht. Trotz allem ist es im Großen und Ganzen einfach nur sehr traurig. Würd mich auf jeden Fall noch über weitere Tips oder Infos freuen :-)
also ich würde ganz ruhig bleiben ! Du hast nichts falsch gemacht ! Lass eben alles auf Dich zu kommen. Was soll passieren ? Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite. Etwas befremdlich ist für mich nur, dass Kinder ihre Eltern wegen solcher Sachen vor den Kadi zerren wollen. So wie Du es schreibst, hast Du das Geld zur damaligen Zeit ja nicht n u r für dich verwendet, es war eine finanzielle Notsituation in der ihr euch beide befunden habt. Versuch dies deinem Sohn nochmals zu vermitteln, er ist doch kein kleines Kind mehr mit 25 Jahren. Das Sparbuch zum 18. Geburtstag ist im Grunde genommen ebenfalls ein " EXTRA " von Dir gewesen. Ist ja schließlich keine Pflicht für die Kinder zu sparen. Regelmäßige Unterhaltszahlungen sind P F L I C H T !!! Alles Gute also !
ich denke der Sohn hat vor Gericht schlechte Karten, denn :
Legen Eltern oder andere nahe Angehörige ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, bleibt der Anlegende Inhaber der Forderung aus dem „Kindersparbuch“ jedenfalls dann, wenn er im Besitz des Sparbuchs bleibt und sich das Verfügungsrecht über das Konto vorbehalten hat.
aber evtl. bekommst Du noch weitere rechtliche Hilfen von Fachleuten hier. Dies sollte erst einmal E I N E Antwort für dich sein.
Zunächst einmal vielen Dank für Deine Antwort :-) Also, das Sparbuch habe ich aufgelöst, als er minderjährig war. Erstaunt bin ich allerdings wegen der Unterschriften...Ich habe damals das Sparbuch auf das Konto meines Sohnes angelegt. Sein Name wurde auch als Kto Inhaber notiert. Nach der Unterschrift od. Einverständnis meiner Ex Frau wurde jedoch nicht gefragt. Nur ich habe auch darauf eingezahlt. Ist das evt. Bundeslandabhängig, oder hat sich da im Laufe der Jahre etwas gesetzl. verändert? Sieht evtl. die Praxis anders aus als die Theorie? Komisch irgendwie. Auch als ich etwas später für meinen Sohn ein Führerscheinsparbuch angelegt habe und wieder für ihn sparen konnte, wurde die Unterschrift meiner Ex-Frau nicht gefordert. Das Führerscheinsparbuch habe ich meinem Sohn dann zum 18. geschenkt und ihm übergeben. @gaenseliesel und ProfissorinOlly: Danke euch für die Antworten und fürs Daumen drücken!