Online Shop als 16 Jähriger ohne Gewerbe?
Hallo,
Hallo liebe Forumer,
Ich bin 16 Jahre alt, verfüge aber alle notwendigen Kenntnisse um einen Online-Shop zu betreiben. Die Entwicklung ist soweit abgeschlossen. Nun wie sieht es rechtlich aus. Meine Eltern haben nichts dagegen. Verkaufen möchte Ich Digitale Güter. Wo und Wie und muss Ich überhaupt ein Gewerbe als 16 Jähriger anmelden. Welches Gewerbe? Einzelunternehmer? Welche Steuern muss Ich zahlen? Umsatzsteuer?
Meine Gewinne werden nicht enorm hoch sein.
Danke.
1 Antwort
Hallo.
Mit 16 Jahren einen OnlineShop zu eröffnen ist möglich. Aber nicht ohne Gewerbe! Das hat auch nichts mit dem Alter zu tun, sondern mit der Absicht auf Gewinnerzielung. Dazu müssen deine Eltern zustimmen. Aber das sagtest du ja, tun sie. Die einfachste Form der Gründung ist die des Kleinunternehmers - das wäre dann die Rechtsform (Sonderform des Kaufmannes). Das wäre dann auch das Stichwort, mit dem du bei Google weiter suchen kannst. Als Kleinunternehmer stellst du weder Umsatzsteuer in Rechnung, noch darfst du diese aus erhaltenen Rechnungen abziehen. Der Verzicht darauf spart aber einiges an Papierkram.
Du solltest dir wirklich 100% sicher sein, dass du ein Gewerbe gründen willst, denn dann hast du neben ein paar Rechten auch viele viele Pflichten. Buchführung, Steuererklärung und so tolle Themen wie Haftung!! Du wirst das erst Jahr deine Wochenende mit Rechere im Internet und dem Lesen von Büchern verbringen!
Zum Thema Gewerbeanmeldung findest du einen ausführlichen Blogartikel in meinem Blog unter http://www.blogbwl.de/657/wie-meldest-du-dein-gewerbe-an/
Gruß, Thomas von Blogbwl.de
Kleinunternehmers - das wäre dann die Rechtsform (Sonderform des Kaufmannes)
So ein Quatsch. Und der arme Bengel fällt drauf rein.
@Fragesteller:
Junge, das Ganze ist recht komplex. Das kannst du nicht allein stemmen. Du kannst zwar loslegen mit deinem Shop, aber bitte such dir jemanden, der dich durch die Rechtsgebiete begleitet.
Alles andere wäre falsch. Es wäre schade um dich.
Danke dir! Toller Blog!