BVV zahlt nach Todesfall eingezahlten Beträge nicht aus..

4 Antworten

Guten Tag,

leider sind wir erst heute auf Ihren Eintrag aufmerksam geworden. Bitte setzen Sie sich nochmals mit uns in Verbindung und schreiben uns eine Mail unter der Adresse: kommunikation[at]bvv.de

Teilen Sie uns in dieser Mail bitte die Versichertennummer und den Namen des verstorbenen Familienmitglieds mit. Wir werden uns dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.


Schiko  13.11.2012, 18:56

Soeben, nach dem Abschicken meines obigen Beitrages las ich Ihren Eintrag, dann erübrigt sich mein Bemühen.

Worum geht es denn genau: Überzahlte Beiträge erstattet zu verlangen oder um Anspruch aus Leistungsfall geltend zu machen?

Im ersten Fall sind die Beiträge einer ungekündigten Versicherung bestenfalls für die letzten drei Jahre lang herausklagbar. Bestenfalls deshalb, da eine Personenversicherung mit Tod des Versicherten erlöscht und demnach auch keine Beiträge mehr fällig waren. Dies setzt allerdings eine entsprechende Todesfallmeldung voraus, um die wohl auch jeder Bestatter weiß.

Starb der Versicherungsnehmer, der nicht versicherte Person war, fällt der Vertrag aber an die Erben und besteht eben ungekündigt unbefristet fort

Bei Versicherungsleistungen wird der Versicherer von Leistung frei, wenn er nicht unverzüglich informiert wurde. Nach VVG 2008 gilt darüberhinaus eine einheitliche Vejährung von Forderungen gem §§ 195, 199 BGB, wonach Leistungsanspruch längst verfristet wäre (nur. für Altverträge vor dem 31.12.2007 war die Ausschlussfrist sogar nur 6 Monate, § 12 Abs III VVG a. F.) :-O

Lohnt es sich einen Rechtstreit anzufangen?

Ohne Rechtsgrund? Nein.

G imager761

Man muss ja nicht gleich einen Rechtsstreit auslösen bzw. wenn dann nur bei Aussicht auf Erfolg. Um das realistisch einschätzen zu können ist eine Rechtsberatung bei einem Anwalt anzuraten.