Wer sonst, als das Finanzamt kennt den Betrag, der anfällt, wenn Steuer

aufgrund einer Steuererklärung als Rückforderung besteht.

Grundsätzlich steht im Steuerbescheid der Betrag für die Rückzahlkung

bei gleichzeitiger Aufforderung die Summe zu überweisen, eine Last-

Schrift Abbuchung wird nicht vorgenommen.

Wurde keine Steuerklärung- trotz Aufforderung- eingereicht kann es durchaus zu einer Schätzung kommen.

Der einfachste Weg, ein Telefongespräch mit dem Sachbearbeiter, einfach

und erfolgreich.

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Der Grenzsteuersatz/Spitzensteuersatz ist der zeit  42%.Hinzu kommt die Sonderheit, über 250.000/500.000

ledig/ verheiratet fallen für den übersteigenden Betrag 45% Steuer an.

Meinetwegen  270.000  Miete,  von  250.000   42% und  vom übersteigenden Betrag 20.000  sogar  45% Steuer.

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Fehler in Einkommensteuerbescheid 2011

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Finanzamt und bräuchte deswegen dringend Hilfe.

1) Erstens habe ich den Einkommensteuerbescheid per Post nicht erhalten, sondern nur die 1.Mahnung eine Nachzahlung zu leisten. Was muß ich jetzt am besten tun?

2) Die erhaltene Lohnsteuer-Nachzahlung für 2011 ist völlig außerhalb meiner Vorstellungskraft und kann nicht stimmen. Falls ich einen Fehler bei meiner Steuererkärung gemacht habe (oder das Finanzamt etwas falsch berechnet hat), wie kann ich das jetzt wieder korrigieren?

Ich habe im Kalenderjahr verdient:

29.209.- Euro Bruttoarbeitslohn

2.264.- Euro Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung

618.- Euro Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld)

Laut meiner Steuersoftware muss ich 220,60.- Euro nachzahlen. Das wohl vorallem wegen den Zusatzeinnahmen aus Vermietung u. Verpachtung. In der Nachzahlung ist aber noch nicht berücksichtigt, dass ich dafür vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet habe, die höher sind als die 220.- Euro. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ich überhaupt nichts nachzahlen muss.

Jetzt der Hammer: Das Finanzamt fordert von mir eine Lohnsteuer-Nachzahlung von 1813.- Euro!

Als ich persönlich zur Sprechstunde beim Finanzamt erschienen bin, hat der "Mitarbeiter" dort mir irgendwelche Schlagworte an den Kopf geworfen, z.B. "Progressionsvorbehalt" oder "Gewinn aus Vermietung und Verpachtung". Im Nachhinein ist mir natürlich klar, dass er mich nur abwimmeln wollte und verhindern wollte, dass das Finanzamt den Fehler zu ihren Gunsten korrigiert.

Der Progressionsvorbehalt, der sich durch die 618.- Euro Arbeitslosengeld ergibt ist natürlich da, aber er beträgt für das ganze Jahr nur 77.- Euro, nicht 1813.- Euro! Wie gesagt sind auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht die Ursache, da diese ja insgesamt nur knapp über 2000.- Euro liegen und dafür außerdem schon einige hundert Euro Vorauszahlungen geleistet wurden.

Was kann ich tun, damit ich diese irrsinige Nachzahlung nicht zahlen muss? Sei es, weil ich einen fehlerhafte Angabe gemacht habe bei meiner Einkommenerklärung oder weil das Finanzamt etwas nicht richtig berechnet hat. Außerdem habe ich den Steuerbescheid nicht auf dem die Nachzahlung ausgewiesen ist, sondern nur die 1.Mahung mit Überweisungsträger.

Ich habe jetzt einen Brief ans Finanzamt geschickt in der ich erkläre den Bescheid nicht erhalten zu habe und (vorsichtshalber) Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlege (leider ohne Rückschein)

Ich sehe keinen Sinn darin nochmal aufs Finanzamt zu gehen, da die Mitarbeiter dort darauf trainiert zu sein scheinen einen zu hinters Licht zu führen. Der Mitarbeiter dort braucht ja nur auf seinen PC-Bildschirm schauen und kann dann kontrollieren, was die Ursache der horrenden Nachzahlung ist, damit man den Fehler beheben kann. Stattdessen schiebt er irgendwelche offensichtlichen Falschaussagen vor, damit ich die Nachzahlung nicht korrigieren kann. Danke für Hilfe und Infos!

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Wers glaubt wird seelig, wers nicht glaubt kommt auch in den Himmel. Ganz einfach, nenne neben den Jahresbrutto auch die aufgeführten Abzugsbeträge für Renten, Pflege, Kranken, Arbeitslosenversicherung die abgezogen wurden ca 20% komme ich meinetwegen auf 20000 zu versteuernden Einkommen und 2701 Steuer. Rechne ich 2264 Miete hinzu sind es schon 1059 mehr Steuer, nicht berücksichtigt die Progression, die Vorauszahlungen normalerweise nicht nötig, aber wenn schon,nenne bitte die Beträge. Je deutlicher die Beträge, desto leichter die Gegen Argumenttation.Es gibt ja nichts einfacheres, also die Beträge von der Steuererklärung abzulesen und hier zu nennen. Auch wenn dies Steinbrück so schwer fällt.

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