Brautkleid bezahlt durch Schwiegermutter, Braut sagt Hochzeit ab?
nach 5 Jahren Beziehung hat sich die zukünftige Schwiegertochter kurzfristig vor dem Hochzeitstermin vom Bräutigam getrennt da er viel im Ausland tätig ist. Alle Vorbereitungen zur Hochzeit liefen auf Hochtouren. In Vorfreude hat die angehende Schwiegermutter das Brautkleid bezahlt. Nach der Trennung wollte die Schwiegermutter die Kosten für das Kleid von der Braut zurück haben. Keine Reaktion, was tun?
1 Antwort
Zweckgebundene Geschenke können zurückgefordert werden, wenn der Zweck entfällt.
In dem Fall wurde ein Kleid gekauft, nach meinem Verständnis hat die Schwiemu kein Anspruch auf das Geld sondern auf das Kleid.
Eigentlich sollte es positiv gesehen werden, angehende Schwiegertochter weg, Geld für Scheidung irgendwann gespart!
Ein Hochzeitskleid kauf man für eine Hochzeit, diese findet nicht statt, ergo ist die Schenkung rückforderbar.
Das Brautkleid ist gekauft worden und damit ist der Zweck erfüllt.