Sterbegeldversicherung wird nach der Beerdigung meiner Schwiegermutter vom Bezirk Oberbayern einbehalten?
Meine Schwiegermutter ist verstorben, war die letzten Jahre im Pflegekeim untergebracht. Sie hatte eine Sterbegeldversicherung, von welcher nach Abzug der Beerdigungskosten noch ca. 1200,- Rest übrig geblieben sind. Für die Heimunterbringung ist das Sozialamt aufgekommen. Mein Mann und mein Schwager haben nun den sogenannten Selbstbehalt von meiner Schwiegermutter noch auf der Sparkasse und wird demnächst aufgelöst. Die Formalitäten dazu sind erledigt. Nun dreht es sich darum, mit welcher Begründung wird der Rest der Sterbekasse auf den Bezirk Oberbayern, (ich weiß den Begriff nicht genau) eingezogen. Steht dies nun den Söhnen zu gleichen Teilen zu? Es liegt auch hierzu noch gar keine Mitteilung vor, lediglich der Bestattungsunternehmer hat dies so geäußert. Könnt Ihr mir mal wieder helfen? Ich danke Euch ganz herzlich und wünsche allen noch eine ruhige Adventszeit. Ich werde gleich noch mit einer anderen Frage kommen, Liebe Grüße aus Oberbayern
1 Antwort
Naja, wenn das zum Vermögen deiner Schwiegermutter zählt, kann der Bezirk das durchaus für die Begleichung der Kosten einbehalten. Schließlich bekam sie die Unterstützung nur, weil ihr Vermögen und ihre rente nicht ausgereicht haben, um die Pflegeheimkosten zu zahlen.