Bilanzzusammenhang?

1 Antwort

Die Frage des Bilanzzusammenhangs ergibt sich aus § 252 HGB:

§ 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes:

  1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen.

Aber wenn Du in 2019 mit der Tätigkeit begonnen hast, wie hast Du den Gewinn, oder Verlust 2019 ermittelt?

Ausserdem musst Du ja, wenn Du Bilanzierer bist, eine Eröffnungsbilanz aufgestellt haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DerSteuerfrage 
Beitragsersteller
 25.05.2022, 10:06

Ich habe das alles für 2020 gemacht in 2019 habe ich garnichts abgegeben und wieso können die nicht 2020 mit der Bilanz für 2020 festsetzen da ja in der Bilanz die Werte zb Anfangsbestand vorhanden sind

Eifelia  25.05.2022, 10:33
@DerSteuerfrage

Ist das so zu verstehen, dass Du alle Geschäftsvorfälle ab Gründung in 2019 in die Bilanz 2020 gepackt hast? Das geht nicht, es gilt das Prinzip der Abschnittsbesteuerung. Oder hast Du für 2019 gar nichts eingereicht? Das geht auch nicht.

wfwbinder  25.05.2022, 11:19
@DerSteuerfrage

Wenn Du Dich bei der Gründung für die Bilanzierung entschieden hast, was bei Einzelunternehmen eher selten ist, dann musst Du Dich den Regeln unterwerfen, die dafür gelten.

Dazu gehört eine Eröffnungsbilanz, auch wenn da, wie bei der Gründung einer UG nur enthalten sit Kassenbestan (oder Bankbestand) 300,- Euro und im Passiven 300,- Euro Stammkapital.

Die Eröffnungsbilanz ist auf den Gründungstag zu erstellen. Bei einem Einzelunternehmen könnten sogar "Kosten vor Eröffnung" enthalten sein.

Du darfst nicht erwarten, dass sich das Finanzamt danach richtet was Du meinst, dass sie es leicht aus den Unterlagen, die Du erstellt hast, herauslesen können.

Du hast eine Gewinnermittlung für 2019 zu liefern und eine für 2020. Ob Du es nach § 4 (1) EStG (Bilanz) machst, oder gem. § 4 (3) EStG (EÜR) ist Dir als Einzelunternehmer freigestellt, aber einmal gewählt musst Du Dich daran halten, bis Du den wechselt erklärst und dann auch mit den entsprechenden Nebenrechnungen arbeitest.