Bezahlt eine vor dem Krieg abgeschlossene Risikolebensversicherung der Hinterbliebenenfamilie eines im Krieg gefallenen Soldaten etwas aus, wenn dieser?
zwangsrekrutiert wurde und keine Frist bestand durch Auswanderung sich der Generalmobilmachung zu entziehen?
2 Antworten
Ich unterstelle es handelt sich um in Deutschland geschlossene Verträge. Grundsätzlich würde da eine Risikolebensversicherung zahlen. In aller Regel sind Kriegsereignisse jedoch ausgeschlossen, bei manchen Versicherern nur dann, wenn man auf Seiten einer Kriegspartei kämpft.
Eine interessante Frage, die aber von sverschiedenen Einflussgrößen abhängig ist.
Ist die Versicherung bei einem Versicherer abgeschlossen, der seinen Sitz in einer der Kriegsparteien hat?
Ist der Zwangsrekrutierte Staatsangehöriger der Kriegspartei, oder haben die sogar Ausländer rekrutiert?
Was steht im Vertrag? Sind Kriegsrisiken grundsätzlich ausgeschlossen, oder nur für Truppenangehörige?
Es könnten sich interessante juristische Fragen ergeben.
Was wäre wenn z. B. die Hannover Leben zahlen müsste, aber dann versuchen würde sich das Geld bei einer der Kriegsparteien zurück zu holen.
Ich nehme an, dass das Haus Deiner Oma zum Teil Dein Vater bezahlt hat, weil Deine Oma Ansprüche nach dem LAG (Lastenausgleichsgesetz) hatte udn Dein Vater eventuell eine Vermögensabgabe nach dem gleichen Gesetz zahlen musste.
Natürlich hast Du Recht, eine Inanspruchnahme von Russland, weil ein Deutscher Seemann bei einem Luftangriff auf Odessa von einer russischen Drohne getötet wurde, durch die Allianz, die der Familie 100.000,- wegen der bestehenden Risiko-LV zahlen musste, wird ziemlich sicher ins Leere gehen.
Aber man könnte ja mal versuchen mit einer Kalaschnikov im Anschlag bei Putin kassieren zu gehen.
Das Wort Lastenausgleich hat der Oma immer die Zornesröte ins Gesicht getrieben. Noch nicht einmal das Dach des Neubaus war damit zu bezahlen. Noch schlimmer war, dass die Oma, wie jeder andere Hauseigentümer, die Lastenausgleichsabgabe zu zahlen hatte. Mir liegen natürlich die Originalzahlungen aus der Familie nicht vor. Wenn ich aber lese, dass Hauseigentümer, verteilt auf 30 Jahre, 50% Lastenausgleichsabgabe zu zahlen hatten befürchte ich, dass Oma mehr bezahlt als vereinnahmt hat.
Wenn ich aber lese, dass Hauseigentümer, verteilt auf 30 Jahre, 50% Lastenausgleichsabgabe zu zahlen hatten befürchte ich, dass Oma mehr bezahlt als vereinnahmt hat.
Da dürftest Du richtig liegen.
Ich komme ja vom ´Land und meine Ausbildung begann, als das LAG auslief (1972). Da es Bombenangriffe auf Dörfer praktisch nicht gegeben hatte, betreuten wir nur Zahler, aber es war eben nur noch der Rest, den ich sah.
Wenn man Kriegsparteien auf Schadensersatzleistung in Anspruch nehmen könnte wäre das eine feine Sache. Die fiesen Tommys haben das Haus meiner Oma in Köln zerdeppert. Also los, zahlen oder ich pfände die Kronjuwelen.
Dummerweise aber gibt es die Staatenimmunität. Deutsche Gerichte wären nicht zuständig und wie die Gerichte in GB entscheiden würden kann ich mir schon vorstellen!