Hallo zusammen,
ich besitze eine Immobile, die per Bankdarlehen finanziert ist. Gegen die Restschuld ist eine annuitätische Risikolebensversicherung abgeschlossen, die passend zur Restschuld im Todesfall tilgen kann.
Egal wen ich als Begünstigten benenne, erhöht ja die Auszahlungssummer immer die Erbschaft der Erben und damit fallen ggf. mehr Erbschaftssteuern an. Der Erbe zahlt also Steuern, bevor das Darlehen getilgt werden kann.
Bei der Versicherung nachgefragt, bietet sich daher die Abtretung der Versicherung an die Bank an, damit die Mittel auch wirklich zweckgebunden und steuerfrei ankommen. Ist das korrekt oder ist davon abzuraten?
Viele Grüße und danke vorweg