Am besten ist, sich hier direkt an die zuständige Stelle der DRV zu wenden. Die können dir dann rechtssicher sagen, ob du in deinem Fall pflichtig bist oder nicht.
Da würde ich doch eher einen Rentenberater aufsuchen um eine rechtsverbindliche Antwort zu bekommen und nicht unbedingt in einem Forum fragen.
Was für ein Schaden ist denn explizit entstanden?
Ohne die Versicherungsbedingungen des Vertrages zu kennen, ist diese Frage leider nicht zu beantworten.
Den Unfallgegner entschädigt die Versicherung bei Kfz Haftpflichtschäden in der Regel direkt. Davon bekommst du gar nichts mit.
Die Rechnung die dir angekündigt wurde bezieht sich wahrscheinlich auf den Rückkauf des Schadens um den SFR zu retten. Wenn du bei der Versicherung nicht nachfragst ist das dann eher dein Problem. Der Versicherung wird das egal sein.
Ohne die Versicherung zu kennen ist eine pauschale Antwort nicht möglich, da es diverse Tarife mit unterschiedlichsten Bedingungen gibt.
Zu den 80%, dies ist eine Faustformel zur Ermittlung der benötigten monatlichen BU Zahlung. Man sagt, dass ca 80 bis 90% des monatlichen Nettoeinkommen versichert werden sollten.
Selbstverständlich musst du bei Schäden haften, die durch dein Pferd entstehen. Das ergibt sich aus dem §833 BGB. Das ist unabhängig vom bestehen einer Versicherung. Die Versicherung zahlt halt statt deiner wenn ein Haftungsfall vorliegt (immer gemäß den Bedingungen).
Und nur weil deine Reitbetreiligung eine Versicherung hat, bist du nicht raus.
Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Dafür bräuchte man die Police nebst Bedingungen und Klauseln.
In der Regel führt der Versicherer Nachprüfungen durch, ob noch eine BU vorliegt. Falls er zu dem Schluss kommt, dass dies nicht mehr der Fall ist, wird er die Zahlung einstellen.
Aber wie gesagt, was in Deinem konkreten Fall ist, kann so nicht beantwortet werden.
Ist das ganze denn vor Gericht gegangen? Nur dort muss die unterlegenen Partei die Anwaltskosten der gegnerischen Partei tragen.
Sofern das außergerichtlich geregelt wurde, zahlst du deinen Anwalt selbst.
Die Höhe der Alterungsrückstellung kann man nicht pauschal sagen, da diese sich auf das Versichertenkollektiv beziehen. Grundsätzlich sind sie dazu da um den Anstieg der Prämie aufgrund der höheren Kosten im Alter abzumildern.
Sofern du Anspruch auf Krankengeld hast, bekommst du es für den Zeitraum, für den dich der Arzt krankschreibt. Keine Krankschreibung, kein Krankengeld.
Wie correct schon schrieb, ohne sonstige Regelungen seid ihr mit drei Leuten automatisch eine GbR. Und einen Gewerbeschein für alle drei zusammen gibt es nicht. Den muss jeder von euch einzeln abschließen.
Ich schließe mich in diesem Zusammenhang auch dem Tipp an, euch schlau zu machen was die Haftung im Innen- und Außenverhältnis und eine evtl. Versicherungspflicht betrifft. Und über den Abschluss eines GbR Vertrages nachdenken.
Da musst du in den Vertrag schauen, ob gemietete Dinge eingeschlossen sind. Ansonsten gilt kein Versicherungsschutz für gemietet, geliehen, gepachtet.
Um was für eine Direktversicherung handelt es sich denn?
Ne Rechtsschutzversicherung kann man nicht mal eben so erfragen. Das nimmt schon einige Zeit in Anspruch um überhaupt erst einmal herauszufinden, was in welcher Form überhaupt benötigt wird und was auf die individuelle Situation passt.
Ich empfehle bei sowas einen kompetenten Berater.
Wie so häufig... kommt auf den Tarif an und ist pauschal nicht zu beantworten.
Es gibt einen Unterschied zwischen der garantierten Summe und dem "was man bekommen könnte, wenn alles optimal läuft". Was steht denn in den entsprechenden Vertragsunterlagen?
Du hast einen Vertrag mit der Hebamme abgeschlossen. Sofern diese ihre Leistungen erbringt, musst du dafür auch bezahlen.
Schließlich verlässt sie sich auf die Anmeldungen und plant damit.
So pauschal ist das nicht zu beantworten. Sowohl in der Gebäude- als auch in der Hausratversicherung sind Leitungswasserschäden versichert.
Die Frage ist, ob Hausrat oder Wohngebäude-Bestandteile betroffen sind und ob das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Außerdem muss eine evtl grobe Fahrlässigkeit geprüft werden.
Wo sich der Schlauch befunden hat ist zunächst zweitrangig. Wie bei Versicherungsfällen üblich, ist der genaue Schadenhergang und die Bedingungen zu prüfen.
Ich wäre da vorsichtig. Auf jeden Fall den Eltern sagen, das ist klar.
Aber... es gibt tatsächlich Urteile, dass Eltern da tatsächlich haften müssen. Nämlich unter Umständen dann, wenn sie die Kinder unbeaufsichtigt und ohne Beschränkung ins Internet lassen.