Zahlt derVBL rückwirkend die Betriebsrente zum Datum der Antragstellung der gesetzlichen Rente (RVB) wenn die EU-Rente genehmigt wurde?
Ich war im öffentlichen Dienst 33 Jahre in der selben Schule beschäftigt und habe über den VBL 2 Betriebsrenten - Klassik und Extra laufen gehabt. Nun möchte ich gerne wissen ob die VBL die Versicherungen rückwirkend zur Rentenantragsstellung Mai 2016 der Gesetzlichen Rente (EU-Rente wegen voller Erwerbsminderung) zahlt oder erst ab dem Tag der Antragstellung bei VBL. Da gab es ja ein Urteil Düsseldorfer Richter im März 2018 - gilt das auch für den öffentlichen Dienst weil da von einer Pensionskasse die Rede ist. Ich war nicht verbeamtet. Danke schön für die Antworten
1 Antwort
Hallo, was steht denn in den Unterlagen der VBL ? Vermutlich ab Antragstellung.
Das Düsseldorfer Urteil stellt - soweit man es den Veröffentlichungen in der Presse entnehmen kann - nicht auf die Rechtsform der bAV ab, sondern hat vor allem beanstandet, dass eine erfolgreiche Antragstellung nur mit Nachweisen möglich war. Weil dieser Passus für unwirksam erklärt wurde, musste der Arbeitgeber bzw. die Pensionskasse rückwirkend leisten.
Abgesehen davon, dass ein Urteil zunächst nur für den Einzelfall gilt: Wenn bei der VBL ein einfacher Antrag zur Fristwahrung ohne Nachweise möglich ist/war, ist das Urteil nicht übertragbar und die VBL kann sich auf das Antragsdatum berufen.
Viel Glück
Barmer