Wohngeld und Ferienjob?
Hallo!
Ich möchte innerhalb der nächsten Wochen einen Ferienjob beginnen. Dieser ist für 2 Monate ausgelegt.
Da meine Mutter Wohngeld bezieht, wüsste ich gern, ob und wie ich der Wohngeldstelle dieses einmalige Einkommen mitzuteilen habe. Mir ist bewusst, dass ich eine Mitteilungspflicht habe, wenn sich das Gesamteinkommen um 15% erhöht. Da ich bei dem Ferienjob monatlich mehr als €2000,00 verdienen würde, würde diese Mitteilungspflicht auf jeden Fall bestehen.
Ist es dabei relevant, dass es sich um ein zeitlich begrenztes Einkommen handelt? Es ist ja ein Ferienjob, der zeitlich nunmal begrenzt ist und weniger als 3 Monate andauert (d.h. nicht versteuert wird); ich werde ja nicht plötzlich dort festangestellt. Wenn man in den Foren nachschaut, stolpert man oft über die Aussage, dass man der Wohngeldstelle nur Änderungen mitteilen muss, die länger als 2 Monate andauern. Sind diese Aussagen veraltet oder noch aktuell?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Momentan gilt:
Änderungen beim Wohngeld müssen nur dann mitgeteilt werden,wenn sie länger als 2 Monate andauern,sich das gesamte Familieneinkommen um mehr als 15 % erhöhen würde.
Dann würde das Wohngeld entfallen bzw.sich verringern .
§ 27 Abs. 2 WoGG
(6) Die etwaige Erstattung von zu Unrecht gezahltem Wohngeld richtet sich nach § 50 SGB X.
27.23 Nicht nur vorübergehende Änderung im laufenden Bewilligungszeitraum
(1) Als nicht nur vorübergehend im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 WoGG ist eine Änderung anzusehen, wenn sie mehr als zwei Monate andauert.
Ich konnte im genannten Auszug aus WoGG nicht erschließen, wo genau die 2 Monate genannt werden. Dort ist lediglich die Rede von "nicht nur vorübergehend" ?