Kann die Bank die Nichtabnahme eines Forward-Darlehens verwehren?

4 Antworten

Ein Forward-Darlehen ist keine Option auf einen zukünftigen Vertrag, sondern das ist bereits der Vertrag, der jedoch nur zu einem späteren Zeitpunkt zu finanziellen Verpflichtungen führt.

Damit ist es natürlich klar, daß Du in Abwesenheit eines Kündigungsrechts im Vertrag keine Möglichkeit hast, aus dem Forward-Darlehen herauszukommen. Die Bank handelt korrekt.

Ich halte Dein Verhalten für fragwürdig, denn wäre im Falle steigender Zinsen die Bank mit einer Kündigung bei Dir vorstellig geworden, hättest Du wahrscheinlich hier einen ähnlichen Artikel eingestellt. Pacta sunt servanda.

PS: Dir ist wahrscheinlich nicht klar, daß die Bank, um Dir das Forward-Darlehen ohne Risiko für die Bank zu geben, bereits mit Abschluß desselbigen durch Dich bereits selbst eine entsprechende Summe an Finanzierung für den gewählten Zeitpunkt aufgenommen hat, um Deinen Wunsch zu erfüllen. Banken stellen sich bei Geschäften neutral und verdienen an Gebühren und Margenaufschlägen. Darum ist das keine Option auf ein zukünftiges Darlehen, sondern mit Vertragsabschluß ein Vertrag für das Darlehen.

das Verhalten der Bank ist nicht fragwürdig, sondern gängig. Es ist ein Vertrag abgeschlossen worden. Du wirst diesen eingehen müssen.

Ja natürlich kann die Bank das Ansinnen verwehren, beide Seiten haben einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen, NAE hin oder her. Ein Forward Darlehen ist im Prinzip ein Kreditvertrag für die Zukunft. Darin schreiben Sie schon in der Gegenwart fest, welche Konditionen, vor allem welche Zinsen für ein Anschlussdarlehen in der Zukunft gelten sollen. Nachdem Sie für sich feststellten sich verkalkuliert zu haben, bedarf es dennoch der Zustimmung beider Seiten den Vertrag aufzulösen.


Hanseat  28.09.2014, 11:48

Gut dass es diesen Sonntagsbeitrag, der Alles das bereits Gesagte nur nochmal mittels allgemein gültiger Phrasen wiederholt, gibt sonst würde echt was fehlen.

gammoncrack  28.09.2014, 15:16
@Hanseat

Wenn es doch nur immer Sonntags wäre. Dann würde ich einfach diesen Tag im Kalender mit "24 Stunden schlafen" belegen, um mir das Lesen dieses Mülls zu ersparen

finanzfrageTeam  30.09.2014, 08:18
@Hanseat

Liebe Mitglieder,

jetzt ist einmal gut. Bitte diskutiert solche Dinge per Privatnachricht oder Email weiter. Wenn Antworten aus eurer Sicht nicht hilfreich sind, so könnt ihr diese inhaltlich per Kommentar berichtigen und müsst diesen ja auch keine zusätzlichen Daumen hoch geben.

Freundliche Grüße

Jürgen vom Finanzfrage.net Support