Kann die Bank die Nichtabnahme eines Forward-Darlehens verwehren?
Ich habe vor 3 Jahren ein Forward-Darlehen abgeschlossen, mit dem im Mai 2015 meiner derzeitige Hausfinanzierung abgelöst werden soll.
Da zwischenzeitlich die Bauzinsen - was ja nicht wirklich absehbar war - deutlich gesunken sind, überlege ich folgendes Szenario: Nichtabnahme des Forwarddarlehens und neuer Abschluss bei einem anderen Anbieter zu Konditionen, die - trotz zu zahlender Nichtabnahmeentschädigung - unter dem Strich besser sind als beim Forward-Darlehen. Ich gehe davon aus, dass die NAE verhältnismäßig günstig ausfallen wird, weil die Bank die extrem guten Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Schadensbemessung für die Nichtabnahme berücksichtigen muss.
So weit so gut. Habe die Bank angeschrieben und um Mitteilung der NAE im Falle einer Nichtabnahme gebeten. Jetzt stellen die sich aber stur, verweisen auf das nicht vorhandene Kündigungsrecht und bieten mir eine Nichtabnahme nur für den Fall eines Verkaufs der Immobilie an. Die Höhe der NAE soll mir dann nach Vorlage des notariellen Verkaufsvertrages mitgeteilt werden.
Das Verhalten halte ich für fragwürdig. Es könnte ja auch der Fall eingetreten sein, dass ich im Lotto gewonnen habe und das Darlehen nicht mehr brauche. Kann die Bank mir eine Nichtabnahme - oder auch nur die Mitteilung der Höhe der NAE - tatsächlich verwehren?
Wie würden Sie jetzt weiter verfahren? Verbraucherzentrale einschalten? Vorstandsbeschwerde?
Von der Nichtabnahme abgesehen, lasse ich gerade den Vertrag von der Verbraucherzentrale auf Formfehler in der Widerrufsbelehrung prüfen. Wenn die Prüfung gut für mich ausgeht, wäre ich ja ohnehin ohne weitere Kosten raus aus der Nummer. Das klärt sich aber erst noch.
Für eine fachkundige Einschätzung bedanke ich mich im voraus!
4 Antworten
Ein Forward-Darlehen ist keine Option auf einen zukünftigen Vertrag, sondern das ist bereits der Vertrag, der jedoch nur zu einem späteren Zeitpunkt zu finanziellen Verpflichtungen führt.
Damit ist es natürlich klar, daß Du in Abwesenheit eines Kündigungsrechts im Vertrag keine Möglichkeit hast, aus dem Forward-Darlehen herauszukommen. Die Bank handelt korrekt.
Ich halte Dein Verhalten für fragwürdig, denn wäre im Falle steigender Zinsen die Bank mit einer Kündigung bei Dir vorstellig geworden, hättest Du wahrscheinlich hier einen ähnlichen Artikel eingestellt. Pacta sunt servanda.
PS: Dir ist wahrscheinlich nicht klar, daß die Bank, um Dir das Forward-Darlehen ohne Risiko für die Bank zu geben, bereits mit Abschluß desselbigen durch Dich bereits selbst eine entsprechende Summe an Finanzierung für den gewählten Zeitpunkt aufgenommen hat, um Deinen Wunsch zu erfüllen. Banken stellen sich bei Geschäften neutral und verdienen an Gebühren und Margenaufschlägen. Darum ist das keine Option auf ein zukünftiges Darlehen, sondern mit Vertragsabschluß ein Vertrag für das Darlehen.
Natürlich will Dich die Bank nicht einfach aus Deinem bindenden Vertrag ziehen lassen. Ob Du die Entlassung aus dem Vertrag erstreiten kannst, müssen fachkundige Juristen prüfen. Du hast bereits die VZ eingeschaltet. Hier habe ich noch ein alternative Adresse:
http://baum-reiter.de/jetzt-umschulden-und-vorf%C3%A4lligkeitsentsch%C3%A4digung-vermeiden
das Verhalten der Bank ist nicht fragwürdig, sondern gängig. Es ist ein Vertrag abgeschlossen worden. Du wirst diesen eingehen müssen.
Ja natürlich kann die Bank das Ansinnen verwehren, beide Seiten haben einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen, NAE hin oder her. Ein Forward Darlehen ist im Prinzip ein Kreditvertrag für die Zukunft. Darin schreiben Sie schon in der Gegenwart fest, welche Konditionen, vor allem welche Zinsen für ein Anschlussdarlehen in der Zukunft gelten sollen. Nachdem Sie für sich feststellten sich verkalkuliert zu haben, bedarf es dennoch der Zustimmung beider Seiten den Vertrag aufzulösen.
Wenn es doch nur immer Sonntags wäre. Dann würde ich einfach diesen Tag im Kalender mit "24 Stunden schlafen" belegen, um mir das Lesen dieses Mülls zu ersparen
Liebe Mitglieder,
jetzt ist einmal gut. Bitte diskutiert solche Dinge per Privatnachricht oder Email weiter. Wenn Antworten aus eurer Sicht nicht hilfreich sind, so könnt ihr diese inhaltlich per Kommentar berichtigen und müsst diesen ja auch keine zusätzlichen Daumen hoch geben.
Freundliche Grüße
Jürgen vom Finanzfrage.net Support
Gut dass es diesen Sonntagsbeitrag, der Alles das bereits Gesagte nur nochmal mittels allgemein gültiger Phrasen wiederholt, gibt sonst würde echt was fehlen.