Bekomme ich bei nur 3 Monaten arbeit Steuern zurückerstattet?

2 Antworten

Ja, eine Steuererklärung lohnt sich auf jeden Fall. Vom Jahresverdienst brutto gehen ja schonmal 1000,-€ Werbungskostenpauschale ab (10.500,- minus 1000,- = 9500. Und mehr als 500,-€ an Vorsorgeaufwand hast Du auf jeden Fall in den drei Monaten. Also wird Dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 9000,-€ liegen und Du bekommst sämtliche gezahlte Steuern zurück.

Wieviel Steuern zunächst abgezogen werden, sagt Dir ein Nettorechner.

Ansonsten würde ich mich auch mal etwas in das Thema einlesen, es gibt ja mehr als genug Artikel dazu. Und “elster“ nicht zu vergessen.


LittleArrow  16.08.2018, 20:11

Sehr klare Antwort!

Ich möchte sie noch um einen nicht gefragten Aspekt ergänzen. Die Studienkosten aus 2018 sind natürlich auch noch als Werbungskosten ansetzbar, aber sie führen in dieser Situation "Bruttoverdienst ab Oktober" kaum zu einer Steuerersparnis, geschweige denn zu einem Verlustvortrag auf 2019.

Und das Doofe vom Berufsbeginn gegen Jahresende ist, dass die eventuell bestehenden studiumbedingten Verlustvorträge aus den Vorjahren auch gleich bis maximal zur Höhe des zu versteuernden Einkommens verrechnet werden. Ein etwaig verbleibender Rest des Verlustvortrages wird auf 2019 vorgetragen.

FREDD  17.08.2018, 18:02

Dazu hätte ich auch eine Frage: sagen wir in bin nicht unter den 9000€ sondern bei zB 10.000€, zahle ich dann auf 10.000€ steuern oder auf die Differenz, also 1000€? Und zählt Einkommen aus 450€ Jobs im selben Jahr dazu?

Andri123  17.08.2018, 18:08
@FREDD

Das kannst Du nachsehen in §101 EStG i. V. mit §416 AO.

Alternativ in der Steuertabelle.

Andri123  17.08.2018, 18:21
@FREDD

Oder wolltest Du evtl. Ernsterwin kommentieren?

Andri123  17.08.2018, 20:42
@FREDD

Na denn. Hoffe, Deine Fragen beantwortet zu haben.

LittleArrow  17.08.2018, 21:21
@FREDD
zählt Einkommen aus 450€ Jobs im selben Jahr dazu?

Nein, wenn es Minijobs sind, die bei der Minijob-Zentrale angemeldet sind. Der Name "450 € Job" ist keine ausreichende Voraussetzung für die ESt-Befreiung!

Du zahlst nur auf die Differenz von ca. € 1.000 Einkommensteuer (wobei die bereits gezahlte Lohnsteuer verrechnet wird).

Andri123  17.08.2018, 21:24
@LittleArrow

Ich meine ja, dass der Kommentator Steuerberater o.ä. ist und mich nur veräppeln wollte.

Ich vermute, dass da keine Steuererstattung herauskommt. 3.500 x 3 Monate = 10.500 Euro - richtig. Sofern der Arbeitgeber das Gehalt versteuert hat, müsste er jedoch den Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro sowie die Vorsorgepauschale und den Sonderausgabenpauschbetrag berücksichtigt haben. Da dürften also gar keine Steuerabzüge bleiben.

Wenn keine Steuern gezahlt wurden, werden auch keine erstattet.

Und ob da ein Verlustvortrag aus den Studienkosten herauskommt, hängt unter anderem von der Einkommenssituation in den Vorjahren ab sowie davon, ob es ein steuerbegünstigtes Erststudium oder ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses war.