Ist eine Änderung von Steuerbescheiden bei Unwissenheit möglich?
Hallo,
bei einem Steuerpflichtigen ist im Privatbereich ein neuer Sachverhalt eingetreten. Hieraus sind im Kosten entstanden. Da ihm nicht bewußt war, daß diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, hat der Mandant dem Steuerberater nicht über diesen neuen Sachverhalt informiert und auch nicht die daraus entstandenen Kosten eingereicht.
Ist eine Änderung des rechtskräftigen Steuerbescheides möglich?
Danke
4 Antworten
Vielleicht!
Gleich mal den Steuerberater konsultieren, denn der weiß, ob der betreffende Steuerbescheid für Deinen so überaus intimen Sachverhalt noch passende Öffnungsklauseln enthält.
Kommt darauf an, worauf die Unwissenheit des Steuerzahlers zurückzuführen ist.
Wenn es um eine Frage geht, die im Steuerformular oder der dazugehörigen Bastelanleitung eindeutig und klar gestellt war, ist keine Änderung mehr möglich. In diesem Fall hat der Steuerzahler das zu späte Bekanntwerden dieser Kosten ja selbst - und zwar in grober Weise - verschuldet, indem er die Frage nicht beantwortet hat.
Wenn die betreffende Frage an keiner Stelle des Formulars gestellt oder auch nur in einem Schlagwort angedeutet wurde, ist eine Änderung möglich. Allerdings ist dann zumindest fraglich, warum der betreffende Sachverhalt dann überhaupt von steuerlicher Relevanz sein soll.
Im Übrigen:
Urteile werden rechtskräftig; Steuerbescheide allenfalls bestandskräftig.
Das hört sich sehr nach außergewöhnlicher Belastung an (man muss ja raten) - dass solche zu berückichtigen sind, war bekannt - keine Änderung möglich.
Wenn ich daneben liege - bitte Sachverhalt nachreichen.