Beerdigungskosten von dem Verstorbenen Konto bezahlen?
Huhu
Mein Freund ist verstorben,war nie verheiratet . Für unsere gemeinsame Tochter (4 Jahre) habe ich nun eine gerichtliche Genehmigung erhalten, um das Erbe auszuschlagen ( hoch verschuldet). Nun ist noch Guthaben auf seinem Konto und ich habe eine Vollmacht.
Beim Bestatter habe ich unterschrieben.
Darf ich von diesem Geld nun die Rechnungen für Krematorium, Urnengrab usw bezahlen(748€)? Dies sind extra Rechnungen von der Gemeinde. Der Bestatter selbst ist schon bezahlt. (2600€)Die Bank sagt es wäre ok. Ich darf das Geld nur nicht für mich persönlich verwenden zb Einkaufen gehen.
Und was passiert mit dem Rest Geld?
Ausserdem gibt es noch ein KFZ ohne TÜV mit Reparaturen. Ist noch angemeldet. Steuer wäre jetzt auch fällig. Darf ich das abmelden? Muss ich das dem Nachlassgericht melden?Mutter u volljährige Tochter haben ebenso das Erbe ausgeschlagen. Lieben Dank
2 Antworten
Ich würde das dem Nachlassgericht melden. Das Gericht versucht wahrscheinlich, doch noch einen Erben ausfindig zu machen.
So machst du auf jeden Fall nichts verkehrt.
Ist die Frage, ob die vom Tot Wissen. Wenn ja, müssen sie selbst aktiv werden. Man hat ja die 6 Wochen Frist ab Kenntnis und die beginnt auch dann, wenn man nicht weiß, dass man der Erbe is. Einfach weil es kraft Gesetz wäre.
Das Kontoguthaben kannst Du selbstverständlich für Beerdigung und Nebenkosten verwenden.
Das Auto würde ich an Deiner Stelle so wie es ist verkaufen und es dem Nachlassgericht melden.
Ich habe alle Rechnungen der Bank gebracht u die haben diese überweisen. Ich brauchte die Sterbeurkunde. Eine Freundin könnte bei ihrem Vater das sogar ohne Vollmacht machen. Sie bräuchte die Sterbeurkunde.
Müssen auch Tanten u onkel usw ausschlagen? Oder werden die dann vom Nachlassgericht angeschrieben bzw wir müssen sie angeben?