Ich habe bereits darauf geantwortet. Wir brauchen schliesslich Unterlagen für das Bestattungsinstitut. Und der Anwalt hat gesagt das es ok ist. Nur nichts veräussern. Und so hat es auch das Amtsgericht gesagt.
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Das kann ich aber erst wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, den Nachlasspfleger anregen? Oder könnte das auch die Mutter machen?