Bauträger vertuscht bewusst Mängel, haftet er dafür?
Liebe Community,
folgende Situation:
Es geht um die Abnahme meines Kellers (Neubau). Der Bauträger hat zur Abnahme des Kellers eingeladen.
Mein Gutachter hat bemängelt, dass eine Abnahme keinen Sinn macht, weil der Keller eine zu hohe Luftfeuchtigkeit (80%) hat und somit nicht nutzbar ist. Der Keller benötige ein Belüftungskonzept.
Der Bauträger hat nun ein Trockengeräte in den Keller gestellt, welche natürlich temporär das Problem löst, und besteht auf die Abnahme in der nächsten Wochen.
Natürlich kann der Keller so nicht abgenommen werden, da eine dauerhafte Trockenheit des Kellers gesichert sein muss. Meine Frage: Ist dies nicht eine bewusst herbeigeführte Täuschung/Betrug – können hier strafrechtliche Massnahmen ergriffen werden?
Stichwort: arglistige Täuschung -> potentielle privat Haftung des Geschäftsführeres GMBH?
4 Antworten
Das ist die zweite und fast gleichlautende Frage die Du zu dem Thema stellst.
Eine Strafanzeige wird dir nur das Ergebnis bringen, dass die Staatsanwaltschaft die Sache einstellt weil es sich um einen zivilrechtlich zu beurteilenden Sachverhalt handelt.
Außer der Blamage hast du dann auch noch damit zu kämpfen, dass der Bauträger die Verfahrenseinstellung als Argument mißbraucht, dass er rechtmäßig gehandelt hat.
Schon mal was von Anwälten gehört?
Du alleine scheinst das ja nicht auf die Reihe zu bekommen!?!
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Ein Keller, der erst einmal getrocknet werden muß ist nur dann zu akzeptieren, wenn es nachträglich zu einem Wassereinbruch kam ( z.B. Starkregen). Davon ist in diesem Fall aber nicht die Rede. Also ist der Keller nicht abnahmefähig.
Mit einer Strafanzeige wirst Du da nicht weit kommen.
Es hängt davon ab, ob die Feuchtigkeit ein kurzfristiges Problem ist. Wenn das Haus (wie heutzutage oft üblich) schnell gebaut wurde, dann muss es erst mal trocknen. Da sind mehrere Kubikmeter (20 Badewannen, oder mehr!!) Anmachwasser im Beton und im Putz. Nur ein Teil davon wird chemisch bei der Hydratation gebunden. Der große Rest des Wassers steckt in den Wänden, der Decke und im Boden. Die müssen austrocknen. Das dauert. Deshalb ist das mit dem Bautrockner sinnvoll. Wenn die Räume ein paar Wochen ausgetrocknet sind, sieht man, ob das Problem gelöst ist.
Wenn es danach wieder feucht wird, muss man schauen, wo Feuchtigkeit eindringt. Erst dann wird man sehen, ob der Keller nicht ausreichend abgedichtet wurde.
Es kann auch ein anderes Problem vorliegen: Im Sommer kommt die meiste Feuchtigkeit in den Keller, wenn man ein Fenster offen stehen hat. Warme, feuchte Luft dringt ein und Feuchtigkeit kondensiert an den kühleren Wänden. Wenn Du also im heißen Sommer tagsüber Kellerfenster geöffnet hast, ist es auch kein Wunder, wenn der Keller eine Waschküche ist. Also Kellerfenster nur kurz öffnen!
Man sollte bis zur endgültigen Klärung dieser Frage den Keller von der Abnahme ausnehmen.
Setze Dich bitte mit einem Fachanwalt für Baurecht zusammen - denn ohne einen solchen wirst Du vermutlich keine Lösung zu Deinen Gunsten finden.
Was ist dann das richtige Vorgehen? Eine solche arglistige Täuschung ist sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers?!