Bank: Gemeinschaftskonto mit zwei Adressen?
Hallo,
ich bin der Finanzwart eine Schulklasse. Deswegen muss ich ein Konto eröffnen, von dem aus zwei Personen Transaktionen vollziehen können.
Bei meiner Recherche und den ersten Gesprächen mit Banken tritt folgenden Problem auf:
- Geschäftskonto: Braucht Gewerbe bzw. Selbstständigkeit
- Gemeinschaftskonto: Brauch zwei Personen mit gleicher Anschrift
Ich brauche weder das eine, noch das andere. Was gibt es denn noch? Keine der drei Banken, mit denen ich gesprochen habe, konnte mir eine Auskunft darüber geben.
Eine weitere Möglichkeiten sind die sogenannten Treuhandkonten. Weiß jemand, welche Banken so etwas anbieten? Weil im Web-Dschungel gibt es so viele Fehlleitung/-links.
7 Antworten
Such mal nach Elinor. Meines Wissens mit die einzige Möglichkeit, die es offiziell anbietet.
Aber die Option des verdeckten Treuhandkontos scheint privatrechtlich überhaupt kein Problem zu sein.
Danke. Habe ich schon gesehen. Die nehmen aus unerklärlichen Gründen keine Neukunden mehr auf.
Da es um eine Schulklasse geht, warum ist dann nicht für beide die Hauptanschrift die Schuladresse?
Viel Ahnung hatten die angesprochenen Kundenberater aber wenig.
Das was Du brauchst läuft bei der hiesigen Sparkasse als Vereinskonto.
Ich war bis zum letzten Jahr Mitglied eines nicht eingetragenen Vereins und der hatte ein solches Konto eröffnet.
Keine der von Dir genannten Bedingungen waren für die Eröffnung eines solchen Kontos erforderlich. Allerdings waren die Kontoführungskosten dann schon auf der Höhe eines Geschäftskontos.
Auf meine Nachfrage, was denn so alle andere Klassenkonten tun würden, sagte dieser Mensch: "Dazu möchte ich lieber schweigen."
Weil das regelmässig im Graubereich läuft. Wem das nicht liegt, der macht das eben nicht. Und auf Sparbücher kann man ja eigentlich nicht überweisen, naja, manchmal doch.
Für eine Gruppe bei mir hatte einfach jemand ein (Spar?) Konto auf seinen Namen eröffnet, mit Vollmacht für eine zweite Person. Hat wohl alles geklappt.
Habe soeben mit der Sparkasse gesprochen. Und auch hier war die Antwort ähnlich. So etwas wie Klassenkassenkonten bzw. Konten, die den spezifischen Wünschen entsprechen, gibt es bei der Sparkasse nicht. Das Vollziehen von Transaktionen im Auftrag Dritter sei rechtlich nicht erlaubt, so der Sparkassenmensch am Telefon.
Ach, es gäbe da noch die Möglichkeit eines Sparkontos. Aber das ginge wohl nur, wenn bereits ein Konto bei der Sparkasse besteht.
"Deswegen muss ich ein Konto eröffnen, von dem aus zwei Personen Transaktionen vollziehen können."
Ich würde ja mal die Person/die Stelle, die sagt, dass Du das musst, fragen, wie das geht.
Ich war vor einigen Jahren Elternbeirat in der Klasse von meinem Sohn und habe ganz unkompliziert ein kostenloses Klassenkonto bzw. Vereinskonto bei der ortsansässigen Volksbank eröffnen können. Dies lief auf meine private Anschrift, die zweite Elternbeirätin wurde dann einfach als Bevollmächtigte Eingetragen und hat ebenfalls eine Bankkarte erhalten.
Das lief überraschenderweise sehr, sehr unkompliziert.
Auf meinem Personalausweis stand niemals die Adresse der Schule meines Kindes. Und die Schule eröffnet keine Bankkonten zur Verwaltung der Klassenkasse.