Wie verhält es sich im Todesfall mit dem Gemeinschaftskonto?

2 Antworten

Das Gemeinschaftskonto ist ein "oder"-Konto? Es kann also jeder einzeln unterschreiben, nicht nur ihr gemeinsam?

Die Bank hat immer das Thema, dass ja nicht sichergestellt ist, dass ein Teil des Geldes auf dem gemeinsamen Konto im Todesfall auf einen Erben übergehen soll, weshalb das so einfach leider nicht geht. Nicht alle Banken geben sich mit einem Testament zufrieden (kann ungültig sein). Manche wollen den Erbschein.

Weil das alles nicht muss aber kann, kann man im Todesfall (bevor es die Bank erfährt) oder auch kurz davor ein neues Konto eröffnen und darauf Geld überweisen, um die Beerdigung zahlen zu können. So bald das mit dem neuen Konto geschehen ist, kann man das Thema des gemeinsamen Kontos etwas lockerer sehen.

"Und was ist sonst ev. noch zu beachten. Gegenseitig als Alleinerben festgelegt, ein Kind."

Dass das nur für Leute sinnvoll ist, die wenig haben. Wenn euer gemeinsames Gesamtvermögen mit Haus, vermieteten Wohnungen Oldtimersammlung, Depots, Schließfach, Münzsammlung, Sparbüchern, Lebensversicherungs- und Bausparguthaben und so weiter gut unter 400.000 € liegt, kann man das machen.

Wenn es mehr wird, solltet ihr überlegen, das Kind schon beim Ableben des Erstversterbenden zu bedenken. Auch wenn wegen eines zu guten Verhältnisses der Pflichtteil kein Thema ist, wäre es doch schade, wenn unnötig viel des Erbes als Erbschaftsteuer an den Staat geht.


HKeller 
Beitragsersteller
 07.02.2017, 12:14

Hallo Rat2010

besten Dank für schnelle Info. Der letzte Absatz war schon mal sehr hilfreich und wird festgehalten. Über die Art des Gemeinschaftskontos und wie in einem Todesfall dann verfahren wird werde ich mit der Bank (Sparkasse) noch besprechen. Die anderen zwei Konten sind Onlinekonten, da sollten keine Probleme auftauchen da die Zeit dort keine große Rolle darstellt. Melde mich in den nächsten Tagen wieder.                                                           Gruß Keller

Hallo, hab leider nicht gefunden wie ich einen weiteren Kommentar abgeben konnte und daher auf ANTWORTEN geklickt. Auskunft meine Bank: Sterbeurkunde ist notwendig um Konto dann auf den Überlebenden umzuschreiben. daher ist der Rat von Rat2010 sehr sinnvoll. Danke nochmal und Gruß

Keller