Kann ich Internet und TV meines Mieters nach Kündigung abschalten auch wenn er nicht ausgezogen ist?
Es handelt sich um eine Mieterin die nach mehrmaliger Störung des Haus- und Hoffriedens eine Kündigung in zweifacher Ausführung erhalten hat (Vermieter und Anwalt). Diese Kündigung tritt zum 31.August in Kraft. Nun hat die Mieterin (Hartz4 Bezieher) schon mitgeteilt das sie auf eine Räumungsklage wartet. Kann ich nun ab ersten September das Internet und den TV Anschluss kappen?
Bzw. Ist es möglich die Person noch schnell los zu werden? Da die Post sich nicht mehr traut Pakete und Briefe zuzustellen. Und auch andere Mieter Angst haben.
Da die Person ziellos mit einem 25cm Küchenmesser vermehrt übern Hof läuft.
3 Antworten
Nein darfst Du nicht - ebensowenig, wie ihr Wasser, Strom oder Gas abzustellen.
Da die Person ziellos mit einem 25cm Küchenmesser vermehrt übern Hof läuft.
Da bleibt dann nur die Möglichkeit die Polizei wegen Bedrohung Dritter zu Hilfe zu rufen.
Habt ihr das JC über die laufende Kündigung und der Reaktion der Mieterin in Kenntnis gesetzt? Desweiteren versucht das Amt für soziale Dienste ( siehe im Gesundheitsamt ) ins Boot zu holen ( wer andere mit Messern bedroht kann nur als psychisch beeinträchtigt gesehen werdem )
Wird den das Internet und TV über die NBK abgerechnet und ist Bestandteil des Mietvertrages?
Wenn ja, dann dürfen sie nichts abstellen.
Es stellt sich immer die Frage was passiert wenn die Leitung bei Reparaturarbeiten beschädigt wird….. dann müsste die Mieterin sie nachweislich informieren und sie wären zur Reparatur innerhalb einer angemessenen Zeit verpflichtet.
Ansonsten sie haben einen Anwalt warum haben sie das nicht mit diesem besprochen? Immerhin kennt der den Mietvertrag mit allen Vereinbarungen.
Vielen Dank für den Hinweis 👍🏼 Ist halt am Wochenende schlecht und es ging darum erstmal grundsätzlich eine Einschätzung zu bekommen.
"Da die Person ziellos mit einem 25cm Küchenmesser vermehrt übern Hof läuft."
Was sagen die Ämter, Polizei und Staatsanwaltschaft dazu?
Eine Räumungsklage kostet Geld, welches DU vorschießen musst. Und ob Du das jemals zurück bekommst, bezweifle ich stark.
Verwende dieses Geld doch lieber dazu, dass Du dieses der Mieterin anbietest, wenn sie zum 31.08.2021 freiwillig auszieht.
Vielleicht siegt die Gier!?! 😜😎
Naja Polizei wurde immer gerufen, der alarmierte Rettungsdienst hat sie mitgenommen und einen Tag später stand sie wieder auf dem Hof. Und mehr ist da nie passiert da sie keinen angegriffen hat.
ja, dessen bin ich mir bewusst.
okay die Idee ist nicht schlecht. 👍🏼 Darauf bin ich noch nicht gekommen.