Azubi soll Zweitwohnsitzsteuer Zahlen
Hallo ich habe folgende Frage, unser Sohn macht seit ca. 1 Jahr eine Ausbildung, dazu musste er sich eine Zweitwohnung in Berlin nehmen,da die Hälfte der Ausbildung in Berlin stattfindet und die andere bei uns zu Hause( Brandenburg) Gestern bekam er Post vom Finanzamt das er eine Zweitwohnungssteuer zahlen muss. Da er als Erstwohnsitz unser Haus angegeben hat, in dem er sein Kinderzimmer mietfrei bewohnt. Er ist aber gezwungen den Erstwohnsitz noch zu Hause zu haben, da er während der Hälfte der Ausbildung zu Hause ausgebildet wird und danach auch hier eingesetzt werden soll. Muss er diese Steuer zahlen oder kann er sich als Azubi befreit lasse Einkommensgrenze). Und wieviel macht das und wovon.
1 Antwort
Leider hat Berlin nur die Regelung, dass aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnungen nur dann nicht steuerbar sind, wenn der Betroffene verheiratet ist, oder ein eingetragenen Partnerschaft hat.
siehe hier: http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.9074.php#1
Ausserdem hätte er den Bescheid nicht bekommen, wenn er in Berlin den Erstwohnsitz angemeldet hätte und für die übrigen Ausbildung einfach die Eltern besuchen würde. ;-) :-)
Leider hat Berlin nur die Regelung, dass aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnungen nur dann nicht steuerbar sind, wenn der Betroffene verheiratet ist, oder ein eingetragenen Partnerschaft hat.
Und nicht einmal die gäbe es, wenn nicht eine andere Regelung bereits vom BVG kassiert worden wäre...Wetten?
Na wenn das nicht ein treffender Gestaltungshinweis ist!