Rücknahme der Teilungserklärung?

2 Antworten

Der Sachverhalt ist reichlich dürftig!

Ist denn wirklich eine Teilungserklärung nach WEG gemeint?

Ist die nur eingereicht worden oder hat die Teilung in Wohneigentum schon stattgefunden?

Welche Kosten sind durch die Beantragung entstanden?

Wie ist der Immobilienmarkt in der Gegend? Oftmals werden Eigentumswohnungen zu höheren Quadratmeterpreisen gehandelt als komplette Einfamilienhäuser.

Die Frage ist in dieser Form einfach unbeantwortbar und die Fokussierung auf die Grundsteuer unverständlich.

Die Schwägerin will uns beiden jetzt ihre Hälfte übertragen/schenken.

Vielleicht solltet Ihr erst einmal klären, wie sich das mit der Schenkungssteuer bzw. Grunderwerbssteuer verhält.

Den Rest kann Euch der Notar im Rahmen des Übertragungsvertrags erläutern bzw. die Kommune, welche die Grundsteuer festsetzt.


Luetke 
Beitragsersteller
 14.11.2020, 09:25

Guten Morgen,

Vielen Dank für die Antwort, die aber leider meine Frage nicht beantwortet.

Mir ging es um die Frage, ob die Rücknahme einer Teilungserklärung in der beschriebenen Situation sinnvoll ist.