Azubi fehlt unentschuldigt, ich zahle Gehalt, wann Kündigung? Rückforderung Lohn möglich? Was tun?
Mein Azubi fehlt schon seit einigen Tagen ohne Entschuldigung, hab keine Krankmeldung nichts, er ist auch telefonisch nicht zu erreichen. Ich zahle bisher noch Gehalt. Ab wann kann ich die Kündigung aussprechen? Ist die Rückforderung vom Lohn möglich? Habe den ersten Azubi überhaupt, daher kenne ich mich zuwenig aus, bin für guten Rat dankbar.
3 Antworten
Ab wann kann ich die Kündigung aussprechen?
Zunächst kannst nur du wissen, ob er in den Sack gehauen hat oder dies untypisch wäre und vielmehr auf ein gravierendes Ereignis (Unfall) zurückzuführen wäre?
Rechtlich gesehen gilt aber: Sofern eine ausbildungsvetraglich geregelte, längstmöglich viermonatige Probezeitkündigung ausscheidet, kannst du das nicht so einfach :-(
Zwar könnte gem. § 22 (2) BBiG "aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist" gekündigt werden.
Ein "wichtiger Grund", der den Ausbilder zum Ausspruch einer demnach fristlosen Kündigung berechtigt, ist jedoch nur dann gegeben, wenn dem kündigenden Ausbilder die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung des Interesses beider Vertragsparteien nicht länger zuzumuten ist.
Grundsätzlich muss der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vorausgegangen sein. Ohne vorausgegangene Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip (Unzumutbarkeit, Interssensabwägung) unwirksam.
Die Abmahnungs- bzw. Kündigungsgründe müssen zwingend inerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis ausgesprochen werden, um formal wirksam zu sein: § 626 (2) BGB.
Demnach wäre bei vermuteter Ausbildungsverweigerung zunächst - schriftlich per Einwurfeinschreiben - unter Darlegung der Gründe (Fehlzeiten, keine Verhinderungsmeldung, keine AU, kein BS-Besuch) eine qaulifizierte Abmahnung unter Androhung einer Kündigung im Wiederholungs- oder Fortsetzungsfall auszusprechen.
Da die Kündigungsanforderungen vor der Schlichtungsstelle und dem Arbeitsgericht sehr hoch und steng formaljuristisch sind, würde ich mich hierbei unbedingt qualifizierter juristischer Hilfe (AG-Verband, Innung, IHK) versichern.
G imager761
Ich mach´s mal ohne Gesetzestext. Du musst Deinen Azubi abmahnen und ihm eine Frist zur Aufnahme der Arbeit stellen. Gibt es einen verständlichen Grund, bleibt die Abmahnung bestehen. Ansonsten sprichst Du die fristlose Kündigung aus und gibst der IHK oder HWK Bescheid. Die Lehrlingsvergütung für März ist ja noch zu stoppen. Entweder Du rechnest ihm die Fehlzeit auf den Urlaub an oder kürzt seine Vergütung entsprechend. Möglich wäre bei einer fristlosen Kündigun auch ein Regreßanspruch Deinerseits gegen den Azubil.
Warum denkst Du gleich an Kündigung, anstatt Dir Sorgen um ihn zu machen? Könntest Du Dir vorstellen, dass Dein Azubi im Koma im Krankenhaus liegt und sich deshalb nicht bei Dir melden kann? Wie wäre es, weiterhin die Kontaktaufnahme an seiner Adresse zu versuchen, z. B. Nachbarn fragen?
Vielleicht kennt sich Dein Azubi aber auch genauso wenig wie Du aus und er kommt am MO wieder zur Arbeit? Dann kann man mal darüber reden.