Auto abmelden ohne Kfz- Versicherung kündigen?
Guten Tag zusammen,
ich habe ein Problem
ich muss Deutschland verlassen und das Auto mein Ex lassen.
Der Kaufvertrag für das Auto ist auf der Name meines ex Freundes . Das Auto ist aber auf meiner Name registrieren und die Kfz- Versicherung ist auch auf meiner Name.
Die Frage ist was ist hier zu tun?
Kann ich nur das Auto abmelden ohne die Versicherung extra zu kündigen? Ich habe gelesen, dass man im den Fall muss die Versicherung informieren bei eine zukünftige Verkauf. Ich kann das aber nicht machen, weil das Auto ist nicht mein und ich lasse das Auto meine Ex wieder. Wie ich schön gesagt habe, laut dem Kaufvertrag das Auto gehört ihm.
Darüberhinaus habe ich auch gelesen, dass nach eine Autoabmeldung hat man 3 Möglichkeiten
- Auto verkaufen.( Ich weiß es nicht ob mein Ex das Auto wieder anmelden lassen will oder er würde es verkaufen.Er würde mir kein Bescheid geben. )
- verschrotten lassen
- stilllegen( hier gilt eine Ruheversicherung für 18 Monat. Und hier kommt was mir Sorge
Wird das Fahrzeug innerhalb der 18 Monate erneut zugelassen, gilt der Versicherungsschutz wieder uneingeschränkt. ( noch mal zu sagen ich weiß es nicht was macht er wir sprechen kaum mit einander und er würde mir nicht sagen. Ich will aber nicht mehr Versicherung Gebühren zu zahlen, weil ich werde nicht in Deutschland sein und das Auto wird nicht bei mir.
Ich habe schon mein Kfz-Versicherung eine E-Mail geschrieben mit der gleichen Frage, die ich hier gestellt habe. Die Leute haben mir geschrieben ,dass ich durch die Kündigung frühestens an 27.07.2020 mein Versicherung beenden kann oder ich kann das Auto abmelden lassen und ich brauche keine extra kündigen zu
Ich weiß es nicht was soll ich machen. Nach ungefähr zwei Woche verlasse ich Deutschland. Ich habe keine Zeit erstmal meine Kündigung zu schreiben, dann warten bis 27.07 um das Auto abzumelden.
Ich bitte um Hilfe. Wenn jemand eine Idee hat ich würde mich sehr freuen.
Liebe Grüße
3 Antworten
Du musst es nicht abmelden. Wenn es umgemeldet ist, hast du nichts mehr damit zu tun. Es wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt. Ich weiß nicht, ob es die Deckungskarte von der Versicherung noch gibt, aber er muss eine Versicherung angeben, wenn er das Auto auf seinen Namen ummeldet. Übrigens ist eine Ummeldung günstiger als eine Ab- und Anmeldung.
Ganz einfach: er soll es auf seinen Namen ummelden und es selber versichern
Du solltest es abmelden, denn wenn er sich nicht kümmert d.h. ummeldet, bist immer noch du in der Verantwortung. Wenn du abmeldest, wirst du eine Erstattung der restlichen Versicherungssumme und KFZ-Steuer bekommen. Solange das Fahrzeug noch TÜV hat, kann es jederzeit wieder zugelassen(angemeldet) werden. Dein EX muß sich nur eine EVB-Nummer von einer Versicherung geben lassen und mit den notwendigen Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle gehen.
Wenn du irgendwann keinen Zugriff mehr auf die Papiere usw. hast, wird es für dich schwierig.
Du könntest auch deine Versicherung über die Abmeldung informieren evtl. Nachweis geben, vielleicht geht dann alles schneller.
nein, du musst esnicht abmelden.er muss esnur aaufseinen namen mit seiner versicherung zulassen
Guten Tag NMAFFM ,
Danke für die schnelle Antwort. Aber muss ich vorher das Auto abmelden? Oder wie? Ich vermute entweder oder aber...
Entschuldigung für die bestimmt unsinnige Frage aber wie ich gesagt habe ich mache mir Sorge.
Lg