Auszug, aber Gewerbe weiterhin im Elternhaus?

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Eigentlich muss das Gewerbe an dem Punkt angemeldet sein, wo Du tätig wirst. Leider hast Du uns ja nicht gesagt, was Du machst.

Aber lasst es nur ruhig dort angemeldet wo Du es bisher ausgeübt hast.

Leider bedeutet es etwas mehr arbeit bei der Steuererklärung, denn die Erklärung zur einheitlichen udn gesoinderten Ermittlung des Gewinns ist beim bisherigen Finanzamt (ort dr Gewerbeanmeldung) abzugeben. Die Einkommensteuererklärungam Wohnsitz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

073303 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 11:18

Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort! Ich nähe Hundezubehör und habe meine Stick- und Nähmaschinen alle im Elternhaus, wodurch ich von dort aus tätig bin. Muss ich beim Umzug etwas beachten/dem Finanzamt mitteilen oder ist es okay, das alles so weiterlaufen zu lassen und ab der Steuererklärung für 2024 dann die EÜR beim bisherigen und die Einkommenssteuererklärung beim neuen Finanzamt einzureichen?

wfwbinder  18.08.2024, 11:58
@073303

Na dann ist ja alles klar, die Betriebsstätte ist ja sowieso das Elternhaus.

#was Du in der Studentenwohnung machst ist ja im besten Fall die Betreuung der Webseite und Verwaltungsarbeiten.

Nein, einfach nichts machen.

Ein Gewerbe ist nicht am Wohnsitz gebunden!

Du könntest dir ja auch ein stinknormales Büro mieten, müsstest deshalb dort ja nicht einziehen bzw. dich dort mit einem Wohnsitz anmelden!!!