Auszug, aber Gewerbe weiterhin im Elternhaus?
Hallo!
Ich beginne nun zum Wintersemester mein Studium und werde dafür in meine erste eigene Wohnung ziehen. Seit 2 Jahren führe ich von meinem Elternhaus aus ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung), das ich während des Studiums vom Elternhaus aus weiter führen möchte.
Ist es möglich, das Gewerbe dort angemeldet zu lassen, obwohl ich an diesem Ort nicht mehr gemeldet bin? Oder ist dazu ein Zweitwohnsitz nötig, der ja leider einiges an Geld kostet?
Falls das möglich ist, habe ich das Finanzamt über den Umzug zu informieren?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe. Leider habe ich eigenständig keine klaren Quellen dazu finden können.
2 Antworten
Eigentlich muss das Gewerbe an dem Punkt angemeldet sein, wo Du tätig wirst. Leider hast Du uns ja nicht gesagt, was Du machst.
Aber lasst es nur ruhig dort angemeldet wo Du es bisher ausgeübt hast.
Leider bedeutet es etwas mehr arbeit bei der Steuererklärung, denn die Erklärung zur einheitlichen udn gesoinderten Ermittlung des Gewinns ist beim bisherigen Finanzamt (ort dr Gewerbeanmeldung) abzugeben. Die Einkommensteuererklärungam Wohnsitz.
Ein Gewerbe ist nicht am Wohnsitz gebunden!
Du könntest dir ja auch ein stinknormales Büro mieten, müsstest deshalb dort ja nicht einziehen bzw. dich dort mit einem Wohnsitz anmelden!!!
Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort! Ich nähe Hundezubehör und habe meine Stick- und Nähmaschinen alle im Elternhaus, wodurch ich von dort aus tätig bin. Muss ich beim Umzug etwas beachten/dem Finanzamt mitteilen oder ist es okay, das alles so weiterlaufen zu lassen und ab der Steuererklärung für 2024 dann die EÜR beim bisherigen und die Einkommenssteuererklärung beim neuen Finanzamt einzureichen?