Arbeitsamt stellt Gutachten?

1 Antwort

Ist Dir über dieses Ergebnis bereits ein schriftlicher Bescheid zu gegangen ? Der wäre zwingend. Dann solltest Du diesem sofort widersprechen - das kannst Du ohne irgendeine Begründung anzugeben - sprich verweise darauf, dass eine solche nachgereicht wird.

Werde umgehend Mitglied im VdK und lasse Dich dort beraten.

https://www.vdk.de/deutschland/


laecheln 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 18:35

Dieser wird mir zugeschickt. Sollte Ihr eigentlich am Telefon eine Antwort geben aber das kann ich nicht. Jetzt meldet sie sich am Dienstag nochmal.