Guten Tag zusammen, ich freue mich sehr über die vielfältigen Kommentare. Erst hat es mich etwas verwirrt, weil ALG1 und Sozialgeld im Raum standen, aber dann hat mich der Hinweis auf die Nahtlosigkeitsregelung weitergebracht. Das, was man bekommt heißt „Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit“. Hierzu habe ich einen link gefunden, den Lissa an anderer Stelle hier im Forum schon mal zur Verfügung stellte. Bitte schaut hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Arbeitslosengeld-bei-Arbeitsunfaehigkeit-26.html Ich finde, das beantwortet viele Fragen, die auch in der Diskussion aufkamen. Es erklärt auch, warum meine Krankenkasse mich nicht zu einer Reha aufgefordert hat. Denn (siehe Voraussetzungen zum Erhalt des „ALG bei AU“): „Es wurden entweder Abgestufte Erwerbsminderungsrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt oder Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Behinderter (Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation).“ Ich habe einen Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ beim Rentenversicherungsträger gestellt, der ist aber noch nicht entschieden. Das weiß die Krankenkasse. Ich bin auch gar nicht scharf darauf, EM-Rente zu beziehen, ich will zumindest noch halbtags arbeiten und damit grade genug Geld zum (Über-)Leben haben. Mit EM-Rente könnte ich einpacken. Ich verspreche mir viel vom Klinikaufenthalt und wäre sehr froh, wenn ich danach im Rahmen der beruflichen Eingliederung rausfinden kann, was noch geht. Ich kann das gar nicht mehr einschätzen. Ich hoffe, die RV gibt mir die Chance. Ach ja, den Termin der Aussteuerung kenne ich, ich habe aber noch kein offizielles Schreiben der Krankenkasse. Das kommt wohl erst, wenn ich in der Klinik bin. Liebe Grüße Mirabelle
Antwort