Darf die schule einfach das Jugendamt einschalten ohne mein Wissen?

3 Antworten

Im Interesse des Kindeswohls - bei Verdacht dessen - dürfen Dritte jederzeit das Jugendamt wie auch die Polizei einschalten.... und das ist auch gut so.

Ja, die Schule darf das.

Manchmal schützen die Eltern ihre Kinder nicht ausreichend. Dann ist es notwendig, dass andere das Jugendamt einschalten.

Klar!

Muss diese sogar melden. Was auch richtig so ist.

Hier geht es um den Schutz von Schutzbefohlenen!

"Bei Schutzbefohlenen handelt es sich um Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer körperlichen Verfassung besonders schützenswert sind. ... Des Weiteren liegt ein Schutzverhältnis vor, wenn die Person dem Hausstand des Täters angehört (z.B. Familienangehörige)."