Darf die schule einfach das Jugendamt einschalten ohne mein Wissen?
Leider war es so das die schule und der Direktor dier schule die Polizei und das Jugendamt eingeschaltet hat das Jugendamt ist aber nichts zu schule und ein Foto gemacht wurden ist vom Auge meines Sohnes von der Polizei und die denn erst am Nachmittag zu uns nach Hause gekommen sind die plz mit 7 Polizisten und zwei vom Jugendamt da mein Sohn gesagt hat das mein lebensgefäte in auf das Auge geschlagen hat was aber nicht stimmt da ich denn ganzen morgen bei mein Sohn war in seiner nähe darf das denn die schule?
3 Antworten
Im Interesse des Kindeswohls - bei Verdacht dessen - dürfen Dritte jederzeit das Jugendamt wie auch die Polizei einschalten.... und das ist auch gut so.
Ja, die Schule darf das.
Manchmal schützen die Eltern ihre Kinder nicht ausreichend. Dann ist es notwendig, dass andere das Jugendamt einschalten.
Klar!
Muss diese sogar melden. Was auch richtig so ist.
Hier geht es um den Schutz von Schutzbefohlenen!
"Bei Schutzbefohlenen handelt es sich um Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer körperlichen Verfassung besonders schützenswert sind. ... Des Weiteren liegt ein Schutzverhältnis vor, wenn die Person dem Hausstand des Täters angehört (z.B. Familienangehörige)."