Aufhebungsvertag?
Guten Tag, ich heiße Nico,
ich bin 58 Jahre alt, und ich war 78 Wochen krankgeschrieben, praktisch Krankengeld bekommen, und inzwischen habe ich eine 3 Wochen Reha gemacht, wo ich wom Reha OberArtzt entlassen wurden, dass ich meine alte Arbeitsplatz nicht mehr üben kann. Aber mehr als 6 Arbeitsstunde Arbeiten kann, und die Reha Arzt hat auch meine Arbeitgeber geschrieben ob er für mich in die Firma eine leichtere Arbeitsplatz hat, und die Antwort war Beine keine leichte Arbeitsplatz. Und nach Ende von Krankengeld wurde ich Ausgesteuert , ich habe dass Arbeitsagentur angerufen um mich Arbeitslos zu melden, und es wurde mir gesagt dass ich bestimmt beim Meine Firma noch alte Urlaubstage habe, und dass ich erst meine ganzen Urlaubstage nehmen sollte und danach mich beim Arbeitsagentur wieder melden, dass Problem ist dass ich jetzt meine gesamte Urlaubstage genommen habe, und habe ich mich beim Arbeitsamt wieder gemeldet, und die Arbeitsvermittler sagte mir dass ich soll Arbeitsamt dass Kündigung schreiben von meine Arbeitgeber, sowie Arbeitsbescheinigung ausreichen, um mich anzumelden und Geld zum bekommen, heute war ich zum meine Arbeitgeber und dem gesagt was ich brauchen um mich Arbeitslos zum melden, und meine Arbeitgeber sagt mir dass er mir keine Kündigung geben kann, weil ich krank war und Ausgesteuert wurden, praktisch wie wenn ich noch angestellt bin, und er meinte dass ich nur eine.
Aufhebungsvertrag bekommen kann. jetzt meine Frage ist: was passiert mit meiner Arbeitslosengeld mit dieses Aufhebungsvertrag bekommen Automatisch eine 12 Wochen Sperren, oder nicht? Ich habe natürlich noch nicht unterschrieben, was soll ich machen? Immer in ich war 11 Jahre in die Firma angestellt.
vielen Dank
2 Antworten
Versuch mal, beim VdK eine Beratung zu bekommen.
Das ist m.E. ein schwieriger Fall, denn Du bist nach ca.1,5 Jahren Krankengeldbezug von der KV ausgesteuert, aber offiziell noch über 6 Stunden arbeitsfähig. Insofern wird auch kein Antrag auf EM-Rente greifen und auch keine Nahtlosigkeitsregelung.
Was genau Dir die BA gesagt hat, ist auch unklar. Wenn Du eine Kündigung des Arbeitgebers vorlegst (und das wurde Dir vermutlich gesagt), und Du nicht krankgeschrieben bist, hast Du Anspruch auf ALG-I ohne Sperrzeit. Der Arbeitgeber kündigt aber nicht.
Möglicherweise führt ein Aufhebungsvertrag nicht zu einer Sperre, wenn Du nachweisen kannst per Attest, dass die Fortführung der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Wenn Du bereits vor der Meldung an die BA und auch weiterhin krankgeschrieben bist, hast Du m.E. gar keinen Anspruch auf ALG-I, da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Du müsstest also darauf achten, dass Du gerade nicht krankgeschrieben bist, wenn der Arbeitsvertrag endet und Du Dich arbeitslos meldest.
Hallo Danke fünf Ihre Antwort, ich weiß dass vielleicht wärst keine Problem für mich eine Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, aber was mich ein bisschen skeptisch macht, ist dass meine Arbeitgeber hat dieser Grund geschrieben:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich darüber einig. Dass das am 26.10.2009 geschlossene Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Krankengeld, e dem am 23.08.2020
Da eine innerbetriebliche Umsetzung entsprechend der Anregungen durch die Deutsche Reha Rentenversicherung wegen Ihrer Gesundheitlichen Einschränkungen nicht möglich ist, kann eine Weiterbeschäftigung nicht erfolgen.
dass wegen denken ich dass dieses Satz ( dass ich und er sind wie einig ) sowie auch dem Satz ( wegen Gesundheitlichen Einschränkungen, nicht möglich ist eine Weiterbeschäftigung nicht erfolgen) dass wegen Arbeitsamt kann Auch sagen Herr ...... wenn Sie Gesundheitlichen Eingeschränkt sind, dann sind sie nicht für Arbeitsagentur zuständig, aber nein ich kann laut Reha Artzt nicht meine Alte Arbeiten üben, aber für alle andere Arbeitsstelle bin ich zu Verfügung. Oder?
Hallo,
eine ALG Sperre erhält nur, wer pflichtwidrig eine Kündigung herbei führt, z.B. weil der AN gegen Regelungen des Arbeitsvertrages verstoßen hat oder wenn andere Pflichtverletzungen zu einer Kündigung berechtigen. (Bsp.Diebstahl 🤷♀️)
Arbeitnehmer die aus "NULL Bock" Initiative heraus selbst kündigen, werden mit einer Sperre belegt.....
Ärztlich bescheinigte gesundheitliche Gründe, rechtfertigen keine ALG Sperre wenn du wie du schreibst, in d i e s e m, deinem letzten Job nicht mehr einsetzbar bist.
Du solltest diesen nachfolgenden Link(wertvolle Hinweise für deine momentane Situation) aufmerksam lesen:
https://www.sovd-sh.de/2019/03/07/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig/
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen, die Dinge klarer zu sehen.
Gesundheitlich und persönlich alles Gute für die Zukunft 🙋
☝️ richtig ‼️
Zumindest sollte man sich in absehbarer Zeit dem Arbeitsmarkt wieder soweit zur Verfügung stellen können.
Der Link ist gut. Aber man muss auf jeden Fall vermeiden, krankgeschrieben zu sein, kurz bevor man ALG-I beantragt, meine ich. ALG neu beantragen kann man nur, wenn man arbeitsfähig ist. Wenn man anschliessend wieder als krank attestiert wird, ist das nicht abträglich.