Aufenthaltsbestimmungsrecht?

3 Antworten

Hallo,

‌ich nehme an !!! dass solange das Jugendamt der Aufnahme in eine Wohngruppe zugestimmt hat, hat der Betreiber dieser Einrichtung in der Regel neben der Unterbringung auch die Pflicht der Erziehung und Beaufsichtigung ihrer Minderjährigen.

Die Mutter hat mit dem Rausschmiss des Kindes aus der elterlichen Wohnung, somit auch einen Teil ihres Aufenthaltsbestimmungsrecht's an diese Einrichtung abgegeben.

Allerdings hat auch der minderjährige Enkel eine Pflicht zur Einhaltung der Hausordnung dieser Wohngruppe. Solange sich der Enkel ordnungsgemäß in der Einrichtung abgemeldet hat und diese genehmigt wurden, sollten auch Bindung bzw. Kontakte zur Verwandtschaft gepflegt werden dürfen.

Deine Tochter kann ihre "Bedenken" betr. Aufenthaltsbestimmung gerne dem Jugendamt mitteilen und abwarten........denn auch Großeltern haben ein Umgangsrecht, solange dadurch keine Gefährdung des Kindes besteht oder vermutet wird.

Vielleicht würde es euch helfen, diese Frage persönlich mit den Erziehern dieser Einrichtung schon mal vorsorglich zu klären. Sollte die Mutter tatsächlich ihre Drohung durchsetzen wollen, können die Erzieher eures Enkels zumindest eine Einschätzung zum gelegentlichen Großeltern Kontakt an das JA weitergeben,

🖐


Sterntaler457  10.12.2023, 15:32

Eine wirklich tolle Antwort. ☘️

Da gefällt mir ja der neue Aufenthalt, auf dieser Plattform, gleich viel besser

Liebe Grüße und einen frohen 2. Advent 🍀

Gaenseliesel  10.12.2023, 22:23
@Sterntaler457

Sorry wegen der späten Rückmeldung, bin beim Kofferpacken 🧰......lieben Dank und ein Herzliches Willkommen in unserer Runde ! 👋

Liebe Grüße zurück und weiterhin eine wunderschöne Adventzeit 🌲 sowie ein Frohes Weihnachtsfest 🎅

Sterntaler457  11.12.2023, 07:16
@Gaenseliesel

Kein Problem. Bei mir herrschst keine Eile, lassen sie sich ruhig Zeit.

Das zuletzt gesagte wünsche ich ihnen auch.

Lg 🍀

seine Mutter (meine Tochter) will MICH nun anzeigen, weil er mich oder meine andere Verwandtschaft schon mal besucht hat.

Lächerlich - wenn die Mitarbeiter der Wohngruppe solchen Besuchen ( im Interesse des Kindeswohls ) zustimmt bzw. der Junge Verwandte ( wenn es keinerlei entgegengesetzte gerichtlichen Auflagen gibt ) aus freien Stücken besucht, dann gehen solche Besuche die Mutter nichts mehr an - selbst dann nicht, wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch inne hat.

Die "Alltagssorge" liegt beim JA.

Lasse Deine Tochter mal machen!

Sofern die Polizei diese Anzeige überhaupt aufnimmt, wird diese vermutlich eh abgewiesen und man wird auf (kostenpflichtige) Anwälte verweisen!