Wer muss den Notarzteinsatz bezahlen?
vor zwei Wochen ist unsere Nachbarin im Flur zusammen gebrochen. Da ich das mitbekommen habe, habe ich sofort den Notarzt gerufen. Als der Notarztwagen da war, sollte die Nachbarin wegen Verdacht auf Herzinfarkt mit ins Krankenhaus, hat sich aber völlig dagegen gewehrt und ist letztendlich zu Hause geblieben. Jetzt war sie mit einer Rechnung bei mir, die der Notdienst in Rechnung gestellt hat, da der eine Leerfahrt hatte. Meine Nachbarin will die Rechnung von mir bezahlt haben, da sie den Notdienst nicht gerufen hatte. Also, ich werde die Rechnung mit Sicherheit nicht bezahlen, frage mich aber, warum diese überhaupt ausgestellt worden ist. Ich dachte immer, in solchen Situationen werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen?
1 Antwort
Durch die "Vorstellung" die die Nachbarin geliefert hat, hat sie praktisch gezeigt es wäre ein unnötiger Einsatz.
Lass Sie auf der Rechnung sitzen. Wenn jemand zusammenbricht, darf ein dazukommender Passant, oder Helfer auf jeden Fall den Notarzt rufen, ohne ein Kostenrisiko einzugehen. (Stichwort: Geschäftsführung ohne Auftrag).