Beerdigunskosten absetzen aber in welchem Steuerjahr?
Mein Vater ist Ende Dezember 21 gestorben und Anfang Januar 22 beerdigt worden. Nun erhalte ich die Rechnungen der Beerdigung und möchte diese steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen (keine Erbmasse vorhanden).
Die Frage ist nun, ob ich die Kosten noch in 2021 absetzen kann, da er ja im Dez. 21 gestorben ist, kurz vor Jahreswechsel.
Die Kosten werden ja erst jetzt im Jan 22 in Rechnung gestellt. Da ich aber in 21 eine hohe Steuerbelastung erwarte, wäre es besser wenn ich die Kosten in 21 absetzen kann.
Wie ist hier die Sach- und Rechtslage?
4 Antworten
Beerdigungskosten können nur als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, soweit die Kosten die Erbmasse überschreiten.
Anzusetzen wären die Kosten in diesem Fall im der Steuererklärung für 2022
Dann hättest Du bereits in 2021 bezahlen sollen, nun zählt es für 2022. Das nennt sich Zufluss- und Abflussprinzip.
Ich hatte beispielsweise bereits aufgrund des Vertrages die Bestattungskosten überwiesen (anstatt nur eine Anzahlung), weil ich dadurch doppelte Mühe mir erspart habe. Die Rechnung habe ich erst 2 Monate später bekommen.
Richtig.
So hatte ich es bei meiner Lebensgefährtin auch gemacht. Gestorben 7. Dezember 2017, Beerdigung 8. Januar 2018, Rechnung Ende Januar.
Ich hab auf den Vertrag im alten Jahr bezahlt, damit es da angesetzt werden konnte.
Die Rechtslage ist klar, ebenso das Steuerrecht! Es zählt alleine das Kalenderjahr in dem die Zahlung vorgenommen wurde. Das Datum der Rechnungsstellung zählt nicht.
Ist bei Zahlung zu berücksichtigen.