Mitzahlen müssen für den Austausch vom Heizkörper?
hallo,
mein Vermieter verlangt das ich mich an den Kosten für neuen Heizkörper im Bad beteilige.Der Alte ist durchgerostet und es muss ausgetauscht werden.Mein Vermieter schreibt,das ich Verpflichtet bin die Heizung zu streichen und dass es nicht gemacht worden ist deswegen bin ich sozusagen mitschuld an dem Zustand .Der Heizkörper ist 30 Jahre alt,und Der wurde noch nie gestrichen.Ich wohne seit 12 Jahren in der Wohnung.Muss ich mich als Mieter an den Kosten für den neuen Heizkörper beteiligen?
2 Antworten
Muss ich mich als Mieter an den Kosten für den neuen Heizkörper beteiligen?
Nein, du schuldest die gesamten Materialkosten eines neuen Heizkörpers. Die Montagekosten fallen hingegen dem VM an.
Da hast nicht nur die vereinbarten Schönheitsreparaturen versäumt, sondern es unterlassen, "ein Mangel der Mietsache (...) dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen". So ein Heizkörper rostet micht über Nacht durch sondern zeigt unübersehbar Rost. "Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet" bestimmen §§ 536c I 1, II 1 BGB hinlänglich.
G imager761
Was steht denn konkret zum Thema Schönheitsreparaturen in Deinem Mietvertrag?
Was steht denn konkret zum Thema Schönheitsreparaturen in Deinem Mietvertrag?
Belanglos. Hier ist § 536c BGB einschlägig: Wer einen Mietmangel nicht anzeigt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet :-O
Es steht:
Der Mieter ist verpflichtet Schönheitsreparaturen durchzuführen.
unter Schönheitsreparaturen werden verstanden:
das streichen von Decken und Wänden
lackieren der Fenster
streichen der Heizkörper und der Heizungsrohre