Du kannst als Sprachlehrer auch einfach freiberuflich arbeiten. Dann ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Die freien Berufe findest du in §18 EStG. (http://dejure.org/gesetze/EStG/18.html)

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Hallo.

Mit 16 Jahren einen OnlineShop zu eröffnen ist möglich. Aber nicht ohne Gewerbe! Das hat auch nichts mit dem Alter zu tun, sondern mit der Absicht auf Gewinnerzielung. Dazu müssen deine Eltern zustimmen. Aber das sagtest du ja, tun sie. Die einfachste Form der Gründung ist die des Kleinunternehmers - das wäre dann die Rechtsform (Sonderform des Kaufmannes). Das wäre dann auch das Stichwort, mit dem du bei Google weiter suchen kannst. Als Kleinunternehmer stellst du weder Umsatzsteuer in Rechnung, noch darfst du diese aus erhaltenen Rechnungen abziehen. Der Verzicht darauf spart aber einiges an Papierkram.

Du solltest dir wirklich 100% sicher sein, dass du ein Gewerbe gründen willst, denn dann hast du neben ein paar Rechten auch viele viele Pflichten. Buchführung, Steuererklärung und so tolle Themen wie Haftung!! Du wirst das erst Jahr deine Wochenende mit Rechere im Internet und dem Lesen von Büchern verbringen!

Zum Thema Gewerbeanmeldung findest du einen ausführlichen Blogartikel in meinem Blog unter http://www.blogbwl.de/657/wie-meldest-du-dein-gewerbe-an/

Gruß, Thomas von Blogbwl.de

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Wenn der Architekt nur die Baukostenschätzung geleistet hat, muss m.e. nicht gezahlt werden. Siehr dazu §632 BGB Abs. 3 http://dejure.org/gesetze/BGB/632.html

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