Hi, wenn der Kurs für das berufliche Fortkommen oder den Erhalt des Arbeitsplatzes geeignet ist, dann ja. Ob dazu rhetorische oder andere Fähigkeiten notwendig sind bleibt der Entscheidung des AN und seiner Lebensplanung überlassen. Eine Fortbildung muss nicht unbedingt zu dem momentan ausgeübten Beruf oder Tätigkeit passen, sondern kann auch zur Vorbereitung auf geplante oder angedachte Veränderungen dienen.

Der Kurs darf aber nicht überwiegen der Freizeitgestaltung bzw. dem privaten Bereich des AN zu zuordnen sein.

Z.Bsp. Kursname: Rhetorik für Vereinsvorstände - Nein Rhetorik im Team - Ja

Mfg

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Hi, ich rate mal, es war eine Elektroheizung (Heizlüfter o.ähnl.) Stand die direkt an dem Sofa kann das durchaus die Brandursache sein.

Das kann auch als fahrlässig bis grob fahrlässig angesehen werden. Lief das Ding unbeaufsichtigt kann es auch als fahrlässig gewertet werden, wenn das Ding eine Defekt hatte.
Entscheidend ist aber zuerst mal die offizielle Feststellung der Brandursache durch die Kripo. Und was soll sie alles zahlen?

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Dazu müsste man etwas mehr wissen.

Wie lange ist die Scheibe schon drin. bzw. wann und durch wen wurde sie eingebaut? Wurde kurz vorher die Dusche benutzt? Wurde die Scheibe korrekt eingebaut?

Es muss durchaus kein Wunder sein, denn bei falschem Einbau können sich durchaus Spannungsrisse ergeben. Das kann auch passieren wenn der Untergrund (Duchwanne, etc.) falsch montiert ist und sich z.Bsp. setzt. Das kann dann aber nur ein Gutachter klären. Der kann auch feststellen ob es ein Spannungsriss ist oder durch eine Beschädigung (Stoß, Schlag) verursacht wurde.

Je nach Einbaudatum könnt der Vermieter die Handwerker noch in die Pflicht nehmen.

MfG

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Wenn Die ganze Rechnung nur für Deinen Eigenverbrauch ist, dann bezahle dies privat und vermische sie nicht mit den gewerblichen. Das ist am einfachsten.

Wenn Du einzelne Posten für den Privatverbrauch entnimmst müssen diese mit dem Bruttopreis als Entnahme gebucht werden. (Zeile 10 der EÜR, soweit ich mich erinnere)

Aber wie gesagt, Rechnungen strikt trennen ist am einfachsten.

Mfg

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Hallo,

setze Dich am Besten mit dem Vertreter Deiner Hausratversicherung in Verbindung. Viele Hausrat-Versicherungen nehmen eine "Zweitwohnung" kostenlos oder für kleines Geld in den Vertrag auf. Das dürfte auf jeden Fall preiswerter sein als ein eigene Versicherung für den Raum. Bitte beachten und evtl ändern, dass auch Elektronikschäden durch den Tarif abgedeckt sind.

Den Hobbyraum kann man als Erweiterung der bestehenden Wohnung oder eben als Zweitwohnung ansehen.

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Hallo,

das kommt auf die AGB der Bank bzw. des Kontos an. Waren für das Konto Kontoführungsgebühren vereinbart, so sind diese natürlich bis zur Kündigung bzw. Löschung des Kontos auch zu leisten.

Es kann natürlich sein, dass die Bank das Konto, nach dem Briefe / Kontoauszüge als nicht zustellbar zurück kamen, von sich aus geschlossen hat . Das muss aber nicht sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten in NL sind mir nicht bekannt.

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Hallo, unter den Umständen habe ich Jahre lang ein Arbeitszimmer abgesetzt. Sogar nach einer Lohnsteueraußenprüfung durch das FA. Als Außendienstmitarbeiter kannst Du die Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers begründen. z.Bsp mit der Nähe zu den Kunden. Ich gehe davon aus, dass die Dienstfahrten führen von Dir zu Hause direkt zum Kunden ohne regelmäßigen Besuch der Niederlassung. Der Hinweis zum Arbeitsplatz zu ziehen ist somit abwegig.

Hilfreich ist ein Schreiben Deines Arbeitgeber in dem er Dir bescheinigt, dass die Nutzung eines Büros in der Niederlassung aus dienstlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich ist und eine Tätigkeitsbeschreibung aus der hervorgeht, dass Du für ein Gebiet in dem Dein Wohnort liegt zuständig bist bzw. dort arbeitest.

Mfg werists

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