Hallo,

beim Verkauf von Privat an Privat trägt der Empfänger das Transportrisiko. Als Verkäufer musst Du nur nachweisen, dass die Waren einem Transportunternehmen übergeben wurde. Zum Beispiel durch Portoquittung und Zeugen.

Du musst somit nicht versichert versenden, es sei denn dies wurde beim Verkauf expizit so vereinbart. (z.Bsp. durch Auswahl der Versandart in der e-bucht, oder ähnl.)

Empfehlenswert kann es trotzdem sein. Zum Beispiel bei hohem Warenwert, Auktionshauskunden mit wenigen oder negativen Bewertungen und in manchen Warengruppen mit "heikler" Kundschaft.

Wir haben (als Händler) sehr viele Päckchen, Briefe und andere unversicherte Sendungen verschickt und dabei nur wenige Probleme gehabt. Einige Warensendungen sind unterwegs verschwunden, ein Päckchen hat die Sortieranlage wohl geschreddert. Ganz ausschließen lässt sich ein Verlust nie. Auch bei Post, DHL, Hermes & Co arbeiten Menschen und die machen manchmal Fehler und auch die eingesetzten Maschinen sind nicht fehlerfrei.

Deshalb versenden wir alles was über 50 Euro kostet grundsätzlich nur versichert! Warenbrief kommt nur für Waren die weniger als 5 Euro wert sind in Frage. Dazwischen (von 5 bis 50 Euro) darf es auch mal ein Postbrief (Maxibrief) oder DHL-Päckchen sein.
Bevorzugte Versandart ist aber immer ein versichertes Hermes Paket bzw. Päckchen oder DHL Paket. (Je nach Größe und Gewicht die preiswertere Variante)

MfG

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Hi, wenn der Kurs für das berufliche Fortkommen oder den Erhalt des Arbeitsplatzes geeignet ist, dann ja. Ob dazu rhetorische oder andere Fähigkeiten notwendig sind bleibt der Entscheidung des AN und seiner Lebensplanung überlassen. Eine Fortbildung muss nicht unbedingt zu dem momentan ausgeübten Beruf oder Tätigkeit passen, sondern kann auch zur Vorbereitung auf geplante oder angedachte Veränderungen dienen.

Der Kurs darf aber nicht überwiegen der Freizeitgestaltung bzw. dem privaten Bereich des AN zu zuordnen sein.

Z.Bsp. Kursname: Rhetorik für Vereinsvorstände - Nein Rhetorik im Team - Ja

Mfg

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Küchenaufbau incl. Elektro-und Wasseranschluß, wann gilt der Vertrag als erfüllt

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Wir haben uns eine hochwertige Ausstellungsküche bei einer Möbelkette gekauft. Uns wurde eine Spetition zum Aufbau empfohlen, mit welcher wir dann auch einen Vertrag zum Aufbau, incl. Elektro- und Wasseranschluß abgeschlossen haben.

Nun wurde die Küche aufgebaut (Abbau und verpacken erfolgte durchs Möbelhaus, da Ausstellungsküche). Die Übergage vom Monteur wurde hoppla hopp durchgeführt, er hatte wohl schon feierabend. Ich mußte Ihn nochmal zurückholen, weil mir dann gleich aufgefallen war, dass die Inselhaube(von beiden Seietn bedienbar, aber mit einer Glasplatte , die man bei Kochen als Spritzschutz runter lassen kann) verkehrt herum montiert wurde. Dies hatte er dann noch schnell geändert. Er wußte davon nichts, das die haube solche raffinessen besitzt :-((. Bei der Übergabe wurde schriftlich festgehalten, dass die Spülamatur nicht fertig montiert werden kann, da Teile fehlen, die erst bestellt werden müssen. Jetzt wird es spannend. Die Teile haben wir uns direkt liefern lassen, mußten wir aber beim Möbelhaus nachfassen, wo sie bleiben, der Küchenbauer hat es erst über 1 Woche später nach Küchenaufbau gemeldet. So die Teile waren dann da. darauf hin habe ich den Küchenbauer angerufen, wann er denn die Arbeit vollendet. Ja wenn wir für die Anfahrt und die Montage bezahlen kommt er und baut sie ein.ich war sprachlos.... Zum ganzen Ärger kam noch dazu. dass die Inselhaube so falsch montiert war (Haben wir nach der Drehung festgestellt) das man die letzten beiden Kochfelder nicht nutzen konnte. Da wurde uns der Monteur nochmal geschickt und hat es in Ordnung gebracht ( immer noch nicht ganz perfekt, aber wir haben es dann so gelassen, da die Maler die Deckefertig machen wollten). Zum diesem zeitpunkt waren wir aber noch nicht im Besitz der Ersatzteile für die Spülamatur. Gerade heute habe ich wieder mit dem Chef vom küchenaufbau/Spetition gesprochen und er besteht weiterhin auf dem Standpunkt, er montiert uns die Amatur nur, wenn wir seine An und Abfahrtskosten + Monteurstd. bezahlen. ich habe ihn auf den Vertrag aufmerksam gemacht, wo drin steht, das Elektro- und Wasseraschluß montiert wird, und wir den Wasseranschluß als nicht erfüllt ansehen, lässt er nicht gelten. Wir hätten ja einen Vertrag mit Ihm gemacht und beim Möbelhaus eine Ausstellungsküche gekauft und wenn da Teile feheln und er dadurch die Küche nicht vollständig aufbauen kann, kann er ja nichts dafür. Das Möbelhaus hat uns hier wirklich sehr unterstützt um das fehlende teil zu organisieren und ist nicht gerade begeistert, wie sich der Küchenaufbauer verhält. Frage: Können wir das Nichterfüllen des Wasseranschlußes von der Rechnung abziehen? Ein weiteres Bestehen auf Erfüllung des Vertrages lehnt er ja ab und kostet uns auch ziemlich viel nerven, diese endlosen Diskussionen zu führen. ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, mich macht der ganze umstand schon recht zornig...SERVICE am KUNDEN sehe ich mit anderen Augen. danke schon mal

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Hi,

so wie ich verstanden habe kann der Spediteur wirklich nichts dafür, dass diese Teile fehlten. Somit hat er auch keinen Auftrag für eine zweiten Anfahrt / Montage.

Bestandteil des Auftrags war das einzubauen was er vom Möbelhaus bekommen hat und nicht mehr. Ich kann den Spediteur gut verstehen, wenn die Lieferung nicht komplett war ist das Verschulden des Möbelhauses und nicht des Spediteurs. Der kann nicht mehr transportieren und Aufbauen wie ihm übergeben wurde.
Das mit dem falschen Einbau der Haube mag ärgerlich sein, hat aber mit dem Wasseranschluss nichts zu tun.
Wenn der Vertrag nicht pauschal alle Leistungselemente aufgeführt sind (inkl. der Anfahrten) sehe ich wenig Chancen.

Wie lautet den die Rechnung? Basiert sie auf einem Festpreis oder ist nach geleisteten Stunden abgerechnet?

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Hi, ich rate mal, es war eine Elektroheizung (Heizlüfter o.ähnl.) Stand die direkt an dem Sofa kann das durchaus die Brandursache sein.

Das kann auch als fahrlässig bis grob fahrlässig angesehen werden. Lief das Ding unbeaufsichtigt kann es auch als fahrlässig gewertet werden, wenn das Ding eine Defekt hatte.
Entscheidend ist aber zuerst mal die offizielle Feststellung der Brandursache durch die Kripo. Und was soll sie alles zahlen?

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Dazu müsste man etwas mehr wissen.

Wie lange ist die Scheibe schon drin. bzw. wann und durch wen wurde sie eingebaut? Wurde kurz vorher die Dusche benutzt? Wurde die Scheibe korrekt eingebaut?

Es muss durchaus kein Wunder sein, denn bei falschem Einbau können sich durchaus Spannungsrisse ergeben. Das kann auch passieren wenn der Untergrund (Duchwanne, etc.) falsch montiert ist und sich z.Bsp. setzt. Das kann dann aber nur ein Gutachter klären. Der kann auch feststellen ob es ein Spannungsriss ist oder durch eine Beschädigung (Stoß, Schlag) verursacht wurde.

Je nach Einbaudatum könnt der Vermieter die Handwerker noch in die Pflicht nehmen.

MfG

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Wenn Die ganze Rechnung nur für Deinen Eigenverbrauch ist, dann bezahle dies privat und vermische sie nicht mit den gewerblichen. Das ist am einfachsten.

Wenn Du einzelne Posten für den Privatverbrauch entnimmst müssen diese mit dem Bruttopreis als Entnahme gebucht werden. (Zeile 10 der EÜR, soweit ich mich erinnere)

Aber wie gesagt, Rechnungen strikt trennen ist am einfachsten.

Mfg

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Hallo,

setze Dich am Besten mit dem Vertreter Deiner Hausratversicherung in Verbindung. Viele Hausrat-Versicherungen nehmen eine "Zweitwohnung" kostenlos oder für kleines Geld in den Vertrag auf. Das dürfte auf jeden Fall preiswerter sein als ein eigene Versicherung für den Raum. Bitte beachten und evtl ändern, dass auch Elektronikschäden durch den Tarif abgedeckt sind.

Den Hobbyraum kann man als Erweiterung der bestehenden Wohnung oder eben als Zweitwohnung ansehen.

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Hallo,

das kommt auf die AGB der Bank bzw. des Kontos an. Waren für das Konto Kontoführungsgebühren vereinbart, so sind diese natürlich bis zur Kündigung bzw. Löschung des Kontos auch zu leisten.

Es kann natürlich sein, dass die Bank das Konto, nach dem Briefe / Kontoauszüge als nicht zustellbar zurück kamen, von sich aus geschlossen hat . Das muss aber nicht sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten in NL sind mir nicht bekannt.

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Hallo, unter den Umständen habe ich Jahre lang ein Arbeitszimmer abgesetzt. Sogar nach einer Lohnsteueraußenprüfung durch das FA. Als Außendienstmitarbeiter kannst Du die Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers begründen. z.Bsp mit der Nähe zu den Kunden. Ich gehe davon aus, dass die Dienstfahrten führen von Dir zu Hause direkt zum Kunden ohne regelmäßigen Besuch der Niederlassung. Der Hinweis zum Arbeitsplatz zu ziehen ist somit abwegig.

Hilfreich ist ein Schreiben Deines Arbeitgeber in dem er Dir bescheinigt, dass die Nutzung eines Büros in der Niederlassung aus dienstlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich ist und eine Tätigkeitsbeschreibung aus der hervorgeht, dass Du für ein Gebiet in dem Dein Wohnort liegt zuständig bist bzw. dort arbeitest.

Mfg werists

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