Kapitallebensversicherung mit Laufzeitverkürzung

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Deine Vermutung stimmt, durch die geringen Überschüsse hat sich die Lauftzeit der Versicherung wieder verlängert.

Was die Erhöhung der Ablaufsumme angeht, so könnte ich mir vorstellen, dass das damit zusammenhängt, dass Du bedingt durch die Laufzeitverlängerung ja länger Beiträge zahlst, was sich auf die Ablaufleistung auswirkt.

Aber @Niklaus hat recht: ohne genaues Studium der Vertragsunterlagen, ist keine sichere Aussage möglich.


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Beitragsersteller
 20.06.2014, 10:26

Sobeyda, du hast so ziemlich recht.

Also - der Versicherungsvertreter war mittlerweile da, konnte es sich nicht erklären, vermutet einen Tipp oder Eingabefehler.

Nun habe ich die Zentrale angerufen und eine kompetente Person an die Strippe bekommen. Die erklärt es so:

Die Überschüsse sind so schlecht im Moment, dass sich die "Ablaufleistung" wieder zurück entwickelt. Ablauf -"leistung" wäre bei meinem Vertrag in erster Linie die Laufzeitverkürzung. Die Überschüsse reichen zur Zeit aber nicht mehr für die kurze Laufzeit von 64,5 * Jahren - aber nur knapp. Deshalb die Erhöhte Ablaufsumme. Die steigt aber nicht bis Unendlich, sondern nur so hoch bis es wieder reicht für 1 Jahr kürzere Laufzeit. Dann geht die Laufzeit wieder zurück auf 64,5 Jahre * und die Ablaufsumme wird zusammengestrichen usw.

*Mein Alter bei Auszahlung

Allerdings behauptete die Mitarbeiterin der Versicherung auch, es stünde in den Vertragsunterlagen, dass sich die Laufzeit auch wieder verlängern kann (-also mein eigentliches Problem), das stimmt allerdings nicht !

betroffen 
Beitragsersteller
 01.05.2014, 14:25

Das ist ja das Komische, laut Vertrag gibt's keine Erhöhung der Ablaufleistung, sondern die Überschüsse veringern die Laufzeit.

Eine Grenze gibt's:Laufzeitende wäre frühestens mit 56,5 Jahren.

Heisst doch: Solange die Überschüsse das Laufzeitende noch nicht auf 56,5 Jahre gedrückt haben, werden die Überschüsse zur weiteren Senkung der Laufzeit benutzt.

Zur Zeit sind es aber wieder 65,5 Jahre. (vor einem Jahr 64,5)

Danach (also bei tiptop Überschüssen) bliebe der Gesellschaft nur noch übrig die Ablaufsumme zu erhöhen.

Die laufenden Überschußanteile sind fest zugeteilt und werden nicht mehr verändert. Auf dieser Basis muß der Vertrag ein Worst-Case Ablaufdatum angeben. Vielleicht werden auch auf Basis angenommener Entwicklungen der Überschußanteile in der Zukunft weitere, als hypothetisch markierte Ablaufdatumsschätzungen noch angegeben.

Dieses Datum verschiebt sich jedes Jahr weiter vor, wenn Überschußanteile anfallen.

Ich hatte damals Ende 80er auch mal so ein Modell angeboten bekommen und mich dagegen entschieden. Bei diesem Modell war eine Klausel vorgesehen, daß das Ablaufdatum der KLV nicht vor meinen 60. Geburtstag fallen kann. Wird dieser Zeitpunkt dennoch erreicht, werden Überschußanteile nicht für eine weitere Laufzeitverkürzung, sondern für eine Erhöhung der Ablaufsumme verwendet.

Du solltest den Vertrag und die jährlichen Mitteilungen also nochmals sehr genau lesen.


betroffen 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 13:43

"Worst-Case" naja - ein "frühestens Datum" gibt es.

Ein hypothetisches Ablaufdatum gibt es auch, darum geht es ja. Dass dieses Datum auch schon mal nach hinten korrigiert wird, kann ich mir im Notfall vorstellen, vorallem zur Zeit, wo die Finanz- und Zinslage schlecht ist. Allerdings wurde jetzt zum ersten Mal die Endsumme erhöht... Dieser Gewinn müsste laut Vertrag in die Verkürzung der Laufzeit fließen.

Ich bekomme also dass Gefühl, der Versicherer will die Auszahlung (auch wenn sie, wie nicht vorgesehen, sich erhöht) nach hinten verschieben.

Das kann man ohne Einsicht in den Vertrag und die jährlichen Wertentwicklungen nicht beantworten. Da musst du fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.