Anrechnung an Pflichtteil?
Meine Mutter hat ihr Haus als Schenkung an mich übertragen. Das Haus wurde ohne Nießbrauch und ohne Wohnrecht übertragen, damit die Frist des Pflichtteils an meine Nichte bei der Übertragung anfängt. Der Anwalt hat uns damals zu einem Mietvertrag
zwischen mir und meiner Mutter geraten, was leider in Vergessenheit geraten ist. Ab dem Zeitpunkt der Übertagung und auch schon Jahre davor, sind die kompletten Nebenkosten des -Hauses von mir bezahlt worden. Kann ich nun nach dem Ableben meiner Mutter eine fiktive Miete und die von mir nachweislich bezahlten Nebenkosten geltend machen?
3 Antworten
Nein.
Nachträglich eine Miete ansetzen, um die Nebenkosten abzuziehen, wäre:
- Kontraproduktiv, denn die Mieteinnahmen wären ja höher als die Nebenkosten für die Wohnung, es würde also zu einem steuerpflichtigen Gewinn kommen
- ein Mietvertrag, der nie geschlossen wurde und auch nicht durch z. B. einen Mietzufluss auf der Bank nachweisbar wäre, kann nicht glaubhaft gemacht werden.
Nur zur Sicherheit die Frage, die Nichte ist das Kind eines verstorbenen Bruders, oder einer verstorbenen Schwester von Dir? Sonst gäbe es keinen Pflichtteil. Aber die Sache hat sich ja wohl ohnehin erledigt.
Nein natürlich will ich keine rückwirkende Miete, aber ich hätte natürlich gern, dass die durchschnittliche Miete sowie die von mir bezahlten Nebenkosten den Pflichtteil meiner Nichte schmälern, denn so war es von meiner Mutter gedacht.
Und wenn ich die Nicht wäre würde ich sagen: Zeige mir den Mietvertrag. Zeige mir die Vereinbarung, dass die Miete nicht laufend gezahlt, sondern vom Barvermögen beim Tod der Erblasserin gekürzt werden soll.
Und wenn beides vorliegt, würde ich damit zum Anwalt gehen und fragen, ist dass nicht ein klarer Beleg dafür, dass die Mietvertrag nicht ernst gemeint war, sondern lediglich abgeschlossen wurde um meinen Pflichtteil zu schmälern.
Dann würdest Du mit einem Prozess eingedeckt werden.
Der Anwalt hat uns damals zu einem Mietvertrag zwischen mir und meiner Mutter geraten, was leider in Vergessenheit geraten ist.
Es war eine Unterlassungssünde von Dir. Ist passiert, also abhaken.
Meinst du mit der "Frist des Pflichtteils an meine Nichte" die Kenntnisnahme der Nichte bzgl. Schenkung?
Ich meine damit, dass wenn ein Nießbrauch eingetragen wäre, ja die 10 Prozent die Jährlich vom Pflichtteil weggehen nicht geltend gemacht werden könnten.
Kann ich nun nach dem Ableben meiner Mutter eine fiktive Miete und die von mir nachweislich bezahlten Nebenkosten geltend machen?
Nein. Der Pflichtteil stellt einen gesetzl. Mindestanspruch dar, der nicht derart unterlaufen werden darf.
Soweit kein dingliches Wohnungsrecht oder eine Pflegepflichtvereinbarung für die Schenkungsgeberin im Schenkungsgvertrag vereinbart wurde, kann deine Nichte tatsächlich Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen, wie sie sich aus dem fiktiven Reinnachlass mit lebzeitigen Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre ergäben :-)
Meint, sie darf zunächst den Schenkunsgwert nach Verkehrswert, der gutachterlich belegt werden muss, nicht etwa durch Angaben im Kosteninteresse aus dem Schenkunsgvertrag, 10 Jahre lang dem verbleibenden Vermögen der Erblasserin hinzufügen, wobei der Wert ab dem zweiten Jahr alljährlich um 10% abschmilzt, § 2325 III BGB.
Selbst wenn man Mietverhältnis und Barzahlungen von Miete durch die Verstorbene glaubhaft machen könnte, ändert das nichts, im Gegenteil: Aus deiner Sicht wären laufende Mieteinnahmen weitere Schenkung, die die Nichte ebenso zu dem tatsächlichen Nachlass hinzuberechnet verlangen darf. Nur Wohrecht oder Pflegepflicht hätten als geldwerte Gegenleistung den Schenkungswert des Hauses geschmälert.
Aus Sicht der Erblasserin wären diese Mietzahlungen in böswillier Absicht der Vermögensminderung gezahlt, um den Nachlasswert zu senken und damit den Pflichtteilsanspruch auzuhöhlen.
Im Ergebnis darf die Nichte zu dem tatsächlichen Reinnachlass der Erblasserin all ihre lebzeitigen Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre hinzurechnen und zu diesem fiktiven Nachlasswert quotal Pflichtteil fordern.
Für dich kommt es sogar noch ärger: Dein mietfreies Wohnen mag als Differenz zu deiner Betriebskostentragung gemessen an ortsüblicher Vergleichsmiete als laufender Zuschuss, der als Einkommen verwendet wird, ebenfalls hinzugerechnet werden, da ebengleich ausgleichspflichtig.
G imager761
Bevor das Haus und der Garten vorvererbt wurde, ist das Haus so wie die von mir gekauften Liegenschaften geschätzt worden.
Dann hätte ja die Mutter unentgeltlich 3 Jahre in meinem Haus gewohnt. Wird das vom Finanzamt anerkannt ? Ich muss dazu sagen, meine Mutter hat meine Nichte aus verständlichen Gründen sehr gehasst und wollte sie unbedingt Enterben was ja so einfach nicht möglich ist , und hat sich deshalb kein Wohnrecht oder Nießbrauch eintragen lassen, da sie mir voll vertraut hat,