Angebliche Mietschulden?
Ich habe gestern von meinem alten Vermieter über seinen Anwalt einen Mahnbescheid bekommen.
Für angebliche Mietschulden aus 2017-2020. die Wohnung habe ich 8 Jahre bewohnt und mir ist nichts davon bekannt das Mietzahlungen offen sind.
Dies kann ich auch erst nach den Feiertagen eindeutig klären.
Ich habe weder eine Zahlungserinnerung bekommen, noch hat mein alter Vermieter mich angesprochen. Auch bei der Wohnungsübergabe hat er nichts darüber verloren oder mich darüber in Kenntnis gesetzt das irgendwelche Zahlungen nicht eingegangen sind.
Ich bin am 1.8 dort ausgezogen und auch danach wusste ich nichts von einer fehlenden Zahlung. (Das wäre mir ja auch aufgefallen wenn so viel Geld auf einmal mehr auf dem Konto gewesen wäre).
Zudem ist der Mahnbescheid auf mich und meinen Ex (wir haben 2 Ausfertigung bekommen) ausgestellt.
Dieser wohnt seit 2013 gar nicht mehr mit uns zusammen.
Natürlich habe ich meinem Anwalt direkt eine Email geschrieben, und werde auch die Zahlungsausgänge bei der Bank checken lassen. Aber ist das überhaupt richtig so? Ich habe den Vermieter heute angerufen und er meinte er hätte mir eine Zahlungsaufforderung geschickt die ich aber niemals erhalten habe!! Und ich habe auch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen in 8 Jahren. Mich macht das total fertig weil ich mit sowas nie Kontakt hatte und brauche jetzt einen kurze Einschätzung.
2 Antworten
Du hast deinen Mietvertrag, da steht drin was du zahlen muss. Und du hast Konto Auszüge, was du bezahlt hast.
Davon mal abgesehen, ist alles was 3 Jahre alt und älter ist, schon verjährt. Bei der Miete. Bei den Nebenkosten schon nach 2 Jahren
Mietschulden bzw. das du keine hast, sind leicht zu beweisen
Nebenkosten aus 2017, sowie 2018 deren Abrechnung Dir bis dato nicht vorgelegt wurden sind nicht nachforderbar - der Anspruch ist erloschen.
Wohingegen Guthaben daraus auszuzahlen wären.
Wären noch Mietrückstände aus 2017 offen, so wäre die Verjährung via diesem Mahnbescheid gehemmt.
Für angebliche Mietschulden aus 2017-2020.
Und womit wird die Forderung begründet ( sind die Beträge aus den einzelnen Jahren separat aufgeführt ?) ..... oder irgendwie in einer Summe, welche für Dich nicht nachvollziehbar ist?
Dieser wohnt seit 2013 gar nicht mehr mit uns zusammen.
Also kann diese Forderung ja vom Denkansatz her nur an Dich gehen, wenn Du alle für die Miete in diesen Jahren verantwortlich warst ( mal unabhängig davon dass Dein Ex gesamtschuldnnerisch mit Dir haftet, soweit ihr weiterhin gemeinsam im Vertrag gestanden habt ).
Und ich habe auch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen in 8 Jahren.
Oder versucht der Vermieter so an Beträge aus ( im Prinzip nicht mehr beitreibbare ) Nebenkosten(abrechnungen) aus den Jahren 2016/ 2017/2018 zu gelangen - Nebenkosten, welche Dir gar nicht fristgerecht vorgelegt wurden?
Ob der Kürze der Zeit bleibt Dir dann nur die Möglichkeit des Widerspruchs gegen diesen Bescheid - nicht gerechtfertigte ( verjährte ) Forderung/en. Reagierst Du nicht ( mit schriftlichem Widerspruch ) so wird das Gericht gegen Dich entscheiden und Du wirst bezahlen müssen.
Ich hoffe jetzt für Dich, dass Dir Deine Kontoauszüge aus diesen Jahren vollständig vorliegen, mit denen sich im Falle X regelmäßige (Miet-)Zahlungen an den Vermieter nachweisen lassen.
Frage doch falls möglich mal bei ehemaligen Nachbarn an, ob denen NK-Abrechnungen für die entsprechenden Jahre vorliegen, welche möglicherweise nur an Deinen EX gegangen sind.
Ansonsten - bitte unter Einhaltung der 14-tägigen Frist!! Widerspruch erheben.
Ich habe dem Vermieter 2013 direkt mitgeteilt, das er ausgezogen ist. Mit der Bitte um Zusendung eines neuen Mietvertrages und der Abrechnung der bis dahin gemeinsam genutzten Nebenkosten.... gestern meinte er, das wäre nicht der richtige Weg gewesen
War es auch nicht, was ihn allerdings nicht weniger suspekt macht.
der richtige Weg wäre gewesen, den alten Vertrag zu kündigen und einen abzuschließen, mit, wie du eigentlich richtig vor hattest, einer ordentlich Abrechnung und anderer Forderungen.
Die Beträge stehen nur für die einzelnen Jahre sind aber auch nicht plausibel da der Betrag sich nicht durch die eigentliche Miete teilen lässt damit man sieht wieviele Monate zb offen sind.
Ich habe dem Vermieter 2013 direkt mitgeteilt, das er ausgezogen ist. Mit der Bitte um Zusendung eines neuen Mietvertrages und der Abrechnung der bis dahin gemeinsam genutzten Nebenkosten. Mit Angabe der neuen Adresse von ihm.
In unserem Telefonat gestern meinte er, das wäre nicht der richtige Weg gewesen und es würde ihn ja auch nichts angehen was in meinem Bett vorsich geht.
Also bleibt mir aktuell nur den direkten Bescheid erst mal formlos zu widerrufen? Oder soll ich dort eine Erklärung einreichen? Ich weiß ja nicht wann mein Anwalt wieder erreichbar ist.