Mahnbescheid mit falschen Angaben erstellt?
Guten Tag: der X Vermieter hat einen Mahnbescheid Verfahren wegen nicht bezahlende Miete in Höhe vom 1500 Euro gegen mich beantragt, in der Tat wurde diese dem Vermieter richtmäßig zuvor bezahlt.
Ich legte einen Widerspruch ein dann der Prozess liegt dem Gericht vor. Nach 6 Monten von gerichtlichen Verhandlungen und Bewies Vorlegung gab der Vermieter zu, dass er eigentlich den geforderten Betrag vor der Erstellung des Mahnbescheids erhalten habe. Er behaupte vor dem Gericht, dass ihm es um Versehen einfach geht, was natürlich total unwahr ist.
Nun will ich ein Anzeige wegen versuchte Betrug bei der Staatsanwaltschaft stellen. Wird das als Betrug berücksichtigt worden oder soll ich den Zivilrecht nehmen und eine Klage darüber erheben?.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Ideen.
2 Antworten
Betrug ist es nur, wen der Vermieter absichtlich gefälschte Beweise oder manipulierte Zeugen gebracht hat, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das müsstest du aber genauer begründen können, wenn du dies behauptest.
Der Vermieter muss, da er nun verloren hat, auch die ganzen Gerichtskosten und Anwaltkosten zahlen. Vielleicht kann man das auch als Stafe für ihn ansehen.
Jetzt eine neue Klage anstreben macht keinen Sinn, jedenfalls gibt es auf dem Weg der Zivilklage jetzt nichts mehr zu erreichen.
Worauf soll denn die Klage gehen? Wegen der Miete ist schon eine bei Gericht anhängig und zwei Klagen in derselben Sache sind nicht zulässig.
Der Fragsteller befindet sich auf den Rachefeldzug. Die Lust ist groß, dem Vermieter noch einen reinzuwürgen.
Er glaubt vielleicht, dass Gerechtigkeit oder sowas wiederhergestellt gehört. Naja, wems hilft das eigene Selbstbewusstsein irgendwie wieder aufzupolieren. Du sagst, die Rechtsprechung sieht es so und man kann sagen, der gesunde Menschenverstand auch: irgendwann muss auch mal gut sein.
Es wird immer im Leben Sachen geben, mit denen man keinen richtigen Frieden schliessen kann. Niemand hat uns den Friedennobelpreis bei der Geburt versprochen.
Soviel für heute: mein Wort zum Montag. :-))
Betrug setzt Vorsatz voraus. Wenn der Vermieter weiterhin ein Versehen behauptet und der Staatsanwalt, wie so oft, arbeitsüberlastet ist wird das akzeptiert und die Sache eingestellt. Im übrigen muss Dir klar sein, dass man auch Dich zur Polizei lädt um dort Deine Aussage zu machen. Viel Arbeit für ein unbefriedigendes Ergebnis! Würde ich mir also sorgfältig überlegen ob es das wert ist.
Vielleicht dann eine Strafanzeige ist der richtige Weg.
Ne ne ne. Wenn die Staatsanwaltschaft das nicht schon sofort einstellt, wer soll denn für die Kosten so eines Verfahrens aufkommen? Die Rechtsschutz? Das könnte schwer werden, sowas dort kostenmäßig durchzusetzen. Du selbst? Da wärst Du ja schon blöd, für sowas noch Geld aus dem Fenster zu werfen.
Die Rechtsschutzversicherer scheuen nicht davor zurück, einem Kunden zu kündigen, wenn sie an der Klagefront allzu emsig unterwegs sind. Das ist im gewerblichen Umfeld zu und gilt auch fürs Privatgedöns.
Vielen Dank Maerz2019 und Privatier59 für Ihre klärenden und sinnvollen Antworten. Ich möchte dazu auch kommentieren:
Ich bin jetzt fast zweieinhalb Jahre hier in Deutschland also relativ neu und ihr könnt bemerken, dass ich immer noch mit der Sprache bekämpfe und versuche, auf die Kultur richt zukommen.
In soweit finde ich es unvorstellbar wenn man einmal einen Gelben Gerichpostsumschlag in seinem Briefkasten findet, in dem ein gerichtliches Verfahren gegen ihm eingeleitet wurde, den Betrag vom 1800 Euro erneut an den Vermieter zu zahlen oder sich unter grabe Konsequenzen zu stellen. Der beklagter hat den Widerspruch richtmäßig eingelegt und bemüht sich mit vielen schriftlichen und anwaltlichen Mitteilungen, die Rechtssache mit dem Kläger zu verdeutlichen. Dann liegt der Fall dem Gericht mit einer dramatischen Aussage von Vermieter vor, dass das Geld ihm nicht bezahlt wurde. Aber nach Monaten von gerichtlichen Handlungen und Beweise Vorlegungen ist dem Vermieter in der Ecke gedruckt, somit sich zurück zog und sagte aus: Sorry, das war nur einen Versehen gemacht worden.
Ich weiß nicht, ob es für mich eine Frage der Rache oder Ärger ist, aber ehrlich zu sagen, ich finde die Kultur, dass man solchen Betrug zu akzeptieren und den Angst zu haben NEIN zu sagen, ganz nicht nachvollziehbar.
In Boston, USA, wo ich gelebte und gearbeitet habe, wagt es niemand, das Rechtssystem zu missbrauchen und vor dem Gericht falsche Auszusagen, da man beim solchem Begehen mit 5 Jahre Freiheitsstrafe rechnen muss. Die Situation hier in Deutschland ist etwas anders, als wir uns jeden Tag gegen Betrügern verteidigen sollten, und dazu Angst haben zu müssen, einen Rechtsschutz zu suchen.
Der Vermieter, der aus der Türkei stammt, hat dieses Verfahren mit fast allen Mietern durchgeführt und tatsächlich hat er viel Geld aus diesem Business unrechtmäßig verdient. Es muss einen Himmel für Klauer und Betrüger zu sein.
Jeder spricht heutzutage über das Corona Virus, aber was ist mit dem Betrugsvirus, das wir alle kennen. Es ist auch ein sehr schädliches und lebensvergiftiges Virus, das wir aus unserem Leben entfernen sollten.
Um mich und andere Opfer vor Betrug und Missbrauch von gerichtlichen Mittels zu bewahren, habe ich beschlossen, eine Klage bei der Staatsanwaltschaft einzureichen, und ich hoffe, dass wir uns alle so miteinander stehen.
Beste Grüße.
Genau so wie Du das deutsche Rechtssystem befremdlich findest, finden Deutsche das US-amerikanische Rechtssystem befremdlich. Liegt sicher daran, dass so vieles anders ist. Das ist letztendlich durch eine 2000-jährige Geschichte bedingt. Die Römer haben in England niemals richtig Fuß fassen können. Während sich in Kontinentaleuropa das römische Recht vereinheitlichend auswirkte, nahm das englische Recht eine separate Entwicklung und die hat sich in den ehemaligen englischen Kolonien fortgesetzt.
Aber zur Gegenwart: Wenn der Vermieter schon des öfteren durch solche Machenschaften aufgefallen ist kommt er hoffentlich nicht mehr mit der Ausrede eines Versehens durch. Vielleicht, hängt unter anderem auch von dem Ermittlungseifer des Staatsanwalts ab.
Da hast du Recht.
Die Richterin reagiert auf dis Sache des Mahnbescheid nicht. Sie will nur die Miete Streit bearbeiten. Vielleicht dann eine Strafanzeige ist der richtige Weg.