Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlung, wie wird es gerechnet?

3 Antworten

Schau bitte mal auf deinen letzten Einkommensteuerbescheid, was da in der Zeile "zu versteuerndes Einkommen" steht. Das ist die wichtige Zahl. Nehmen wir mal fiktiv an, da würden 20.000 stehen.

Dann berechnen wir die sich darauf ergebende Einkommensteuer. Geh dazu in diesen Rechner: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml. Es wird dir eine Einkommensteuer von 2414,00 angegeben (bei Auswahl alleinstehend und für 2019).

Jetzt kommen deine 500€ Gewinn aus dem Gewerbe dazu. Machst du die Berechnung erneut mit 20.500, kommst du auf eine Einkommensteuer von 2547,00, also 133€ mehr aufgrund des Gewerbe.

Und so in etwa kann man die Vorauszahlung ermitteln. Es ist natürlich noch komplizierter im Finanzamt, aber ich denke, so konntest du das Grundprinzip jetzt verstehen.

Vergiss die 17500€, die dir im Kopf herum spuken. Die haben mit der Einkommensteuer nichts zu tun, sondern nur mit der Umsatzsteuer.


EnnoWarMal  15.05.2019, 08:54
also 133€ mehr aufgrund des Gewerbe.

Und wegen dieser 133 Euro wird keine Vorauszahlung zur Einkommensteuer festgesetzt. Es ist ja auch zu erwarten, dass es ohne die 500 zu einer Erstattung von Einkommensteuer kommt.

Bei einem erwarteten Gewinn von 500,-€ wird vermutlich gar keine Einkommensteuervorauszahlung erhoben.

Ausserdem verwechselst Du Umsatzsteuer mit Einkommenssteuer.

Drittens kannst Du Abschreibungen auf die verwendeten Geräte vornehmen, auch wenn Du sie ursprünglich privat angeschafft hast. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.freiberufler-blog.de/steuern-auch-gebrauchte-gegenstaende-koennen-abgeschrieben-werden/&ved=2ahUKEwi1vs3iipziAhXSfFAKHXGpCBkQFjAGegQICRAB&usg=AOvVaw1VmK5E5RPMaPNMDMhmn7zT

4. sind Einkünfte nicht das gleiche wie Einnahmen.

5. Gibt es noch die 410,-€-Grenze. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.finanztip.de/steuererklaerung/haerteausgleich/&ved=2ahUKEwiZm47ajJziAhUKIMUKHdUYAkwQFjACegQIAxAB&usg=AOvVaw29cre2otIgzPoPMPvW2yX5


Canit1989 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 01:05

Vielen lieben Dank für die ausführliche Auskunft. Also wird es so gar nicht zusammen gerechnet mit netto Einkommen des Jahres + Einnahmen durch das Gewerbe? Wenn das dann zusammen über 17500 Euro beträgt, das man dann die Differenz besteuern muss? Warum zur Hölle wollen die dann meine brutto Einnahmen wissen? Das ist alles Mega kompliziert...

Du wirfst erkennbar die Steuerarten durcheinander:

Zunächst einmal kann man kein "Kleingewerbe" anmelden. Das ist nämlich ein Begriff der dem Umsatzsteuerrecht entlehnt ist. Bis zu einem bestimmten Jahresumsatz, nämlich den besagten 17.500 Euro im Vorjahr, braucht man keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Ob das sinnvoll ist, muß man selber entscheiden. Man könnte dann nämlich auch keine Vorsteuer abziehen. Hat also auch einen Nachteil.

Für die Einkommensteuer aber ist die Frage der umsatzsteuerlichen Stellung ohne Bedeutung. Natürlich werden bei zusammenveranlagten Eheleuten die Verdienste zusammen gerechnet. Die 17.500 Euro kannst Du da völlig vergessen.


Canit1989 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 08:13

Wie wird denn die Einkommensteuer in meinem Fall berechnet? Und warum muss ich überhaupt mein brutto Lohn angeben? Der wird doch eh monatlich versteuert?

EnnoWarMal  15.05.2019, 08:56
@Canit1989

Weil es beispielsweise einen Grundfreibetrag gibt. Aber den gibt es nur einmal, und wenn du schon Arbeitslohn hast, ist der dort verbraucht und kann nicht bei der Berechnung der übrigen Einkünfte herangezogen werden.

Und bisher sind noch nicht alle Finanzämter mit Kristallkugeln ausgestattet, deshalb müssen die es erfragen.

cats123  15.05.2019, 09:10
@Canit1989

Die ESt wird bei jedem gleich berechnet. Wie - das wurde Dir sehr schön erklärt - es zu lesen, wäre von Vorteil gewesen.

Warum regst Du Dich auf wegen Angaben, die Du zu machen hast - tu es einfach.