Altersteilzeit/Ruhephase
Kaba 52: Hallo, wer kann mir helfen. Befinde mich seit einem Jahr in der Ruhephase, möchte jetzt einen Mini Job (400,-€ Basis) ausüben. Bei der Steuererklärung die ich ja machen muss, muss ich den Mini Job als Nebentätigkeit angeben? Werden mir dann noch rückwirkend Steuern abgezogen? Muss ja jetzt schon durch die Aufstockung nach zahlen.
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.
2 Antworten
Sozialversicherungsfrei ist ein Minijob für den Arbeitnehmer immer, aber steuerfrei nicht.
Steuerfrei ist er nur dann, wenn der Arbeitgeber die sogenannten 2% Pauschalsteuer übernimmt. Diese 2% kann er auch auf den Arbeitnehmer umlegen.
In der Praxis wenden die meisten Arbeitgeber die 2% Pauschalversteuerung an und führen den Betrag ab. Gefährlich wird es wenn von Dir eine Lohnsteuerkarte verlangt wird. Dann solltest Du auf die Pauschalversteuerung bestehen.
Hallo, bei einem echten Minijob zahlt der Arbeitgeber die Steuern pauschal und man muss ihn nicht angeben.
Gruss
Barmer