Als Reinigungskraft Lappen zuhause waschen?
Hallo miteinander
Ich hab folgende Frage. Ich arbeite als Reinigungskraft. Ich putze ein Treppenhaus, Fenster etc. In diesem Mehrfamilienhaus wohnen nur die Eigentümer drinnen. Die Eigentümer haben eine Liste aufgehängt af der ich meine Arbeitszeit kommen und gehen notieren muss.
Sie verlangen von mir das ich die schmutzigen Lappen mit nach Hause nehme zum waschen und in meiner Freizeit falls ich benötige noch die Reinigungsmittel besorge. Das Geld für die Reinigungsmittel muss ich auslegen bekomme es dann beim nächsten Lohn erstattet.
Da ich jetzt nicht mehr bereit bin in meiner Freizeit und auf neine Kosten zu waschen habe ich die Lappen nach der Reinigung vor die Waschküche gestellt mit der Bitte zu waschen.
Keiner der Bewohner hat gewaschen
Ich arbeite hier zum Mindestlohn.
Es heisst ich soll die Lappen unter fließenden Wasser hier nach der Arbeit auswaschen.
Wie würdet ihr euch verhalten?
5 Antworten
Wenn Du die Lappen einfach selbst ausspülen sollst, ist das mögliche Ergebnis jedweder Verhandlung ja schon klar. Es soll nichts zusätzlich gezahlt werden.
In meiner Kindheit wurde der Feudel auch nicht nach jedem Benutzen in die Waschmaschine geworfen, wenn überhaupt. Mit einem Fensterleder wäre das auch nicht ratsam.
Und ja, mir würde das auch nicht gefallen. Tücher und Lappen gehen schnell in die Waschmaschine. Andererseits benutze ich einen Wischmop, den ich auch nur durchspüle.
Ich hätte auch keine Lust, Lappen für meinen Minijob zwischen meiner Wäsche und auf meinem Wäscheständer zu haben.
Ich weiss auch nicht, ob ich das für 7,-€ machen würde, wie unten vorgeschlagen.
Man könnte vielleicht genügend Lappen anschaffen, sodass das für ein einziges Treppenhaus vielleicht nur alle 2 Monate drankommt, und dann für 20,-€ (Wasser, Strom, Trocknung, Gerätenutzung, Holen und Bringen). Ansonsten take it or leave it.
Du arbeitest also für eine Fremdfirma die dieses Haus reinigt, du gehst also im Auftrag deiner Firma in dieses Haus
dann ist deine Firma dafür zuständig dich mit Reinigungsmittel und Arbeitsgeräten wie z.B. Putzlappen oder Schrubber zu versorgen.
Des weiteren haben dir die Bewohner keine Anweisungen zu geben, wenn die Probleme haben sollen sie sich mit deiner Firma in Verbindung setzen, denn für dich ist dein Chef Ansprechpartner.
Bist du von der Hausverwaltung für dieses Objekt angestellt, dann hast du bei dieser auch einen Ansprechpartner und die Mieter haben dir weiterhin keine Anweisungen zu geben.
mit den Arbeitsmittel verhält es sich ebenso wie bei einer Fremdfirma, es ist nicht deine Aufgabe ohne Bezahlung Arbeitsmittel privat zu reinigen oder zu besorgen.
und über den Mindestlohn würde ich noch einmal nachverhandeln und mir Zeitgleich einen neuen Job suchen sollte es nicht mehr Lohn geben.
Das habe ich auch geschrieben
Dann wäre ja wohl jemand von der Verwaltung Ansprechpartner und nicht jeder Eigentümer für sich
Ich hab einen Arbeitsvertrag mit der Eigentümergemeinschaft
Alle Eigentümer wohnen in diesem Haus. Keiner möchte aber was mit einkaufen und Lappen waschen zu tun haben.
Du solltest einige Regeln aufstellen, spielen die Eigentümer nicht mit, dann sollten sich eure Wege trennen.
1. eine Waschmaschine anschaffen die in der Waschküche steht, zur Reinigung deiner Arbeitsmittel, sollte der Aufwand dafür zu groß sein, wird eine monatl. Pauschale für die private Reinigung incl. Waschmittel fällig.
2. die Zeit die du zum Einkaufen aller Arbeitsmittel brauchst wird ab sofort zur Arbeitszeit gezählt und somit auch mit dem Stundenlohn bezahlt, kann man auch mit 1-2 Stunden pauschal pro Monat rechnen.
3. einen höheren Stundenlohn aushandeln, ich würde sagen mind. 16.- € denn für den Mindestlohn bekommt niemand mehr eine Reinigungskraft.
3. einen höheren Stundenlohn aushandeln, ich würde sagen mind. 16.- € denn für den Mindestlohn bekommt niemand mehr eine Reinigungskraft.
Da muss ich dir widersprechen: Auch für Mindestlohn bekommst du eine Reinigungskraft, wenn du keine besonders hohen Ansprüche stellst. 16 € wären da schon eher im Bereich Teamleitung o. ä. angesiedelt. Aber ja, für den hier geschilderten Job sollten 13 € bis 14 € schon drin sein.
Aber ja, das Vor- und Nachbereiten der Arbeitsmittel ist eindeutig Arbeitszeit.
man kann ja 16 € ansetzen und sich dann auf 14 € einigen, dann haben die Auftraggeber ein gutes Gefühl.
- Nur dann waschen und einkaufen, wenn das als Arbeitszeit bezahlt wird, ich eine Pauschale pro Waschgang und Einkauf erhielte und mir vorab für die Putzmitteleinkäufe ein Budget zur Verfügung gestellt wird (ich würde nicht in Vorlage gehen)
- nicht zum Mindestlohn arbeiten (welche Putzkraft arbeitet zum Mindestlohn, es sei denn, im Oderwald oder der Uckermark?)
- Meine Fühler ab sofort nach einer anderen Stelle aussttrecken und sofort kündigen, wenn die Hausgemeinschaft sich quer stellen sollte
Bist du selbständig oder angestellt?
Das entscheidet vieles.
Also dann:
Du bist grundsätzlich nicht für dein Arbeitsmaterial zuständig. Ich halte es nicht für problematisch, die paar € auszulegen. Die Putzmittel sind relativ günstig und wenn die Erstattung zeitnah erfolgt, würde ich das akzeptieren.
Aber:
Sowohl das Waschen der Lappen ist arbeit. Steuerlich lassen sich für eine Ladung Kosten von ca. 5€ ansetzten. Ich würde also 7 € brutto mehr verlangen je Waschladung. Also grob auf den Monat hochrechnen und das verlangen.
Zum Einkaufen gibt es für mich zwei Alternativen: Auf dem Weg zur arbeit. Arbeitzeit beginnt mit dem Betreten des Ladens. Oder pauschal 1 oder 2 Stunden im Monat. Dann kann man das ja problemlos mit den eingenen Einkäufen erledigen.
Gleichzeitig würde ich über den Mindestlohn verhandeln. 2€ über Mindestlohn (dauerhaft, also automatische Erhöhung nach Erhöhung des Mindestlohnes) solle mindestens drin sein. (selbstversändlich müssen auch mind. 4 Wochen bezahlter Urlaub und bezahlte Krankheitstage sein)
Jetzt kommt das große aber: Du musst bereit sein es durchzusetzen. Insbesondere auch, dir einen anderen Job zu suchen. Ich hätte die vorgeschriebene fristlose Kündigung (aufgrund unmöglicher Arbeitsumstände; kein passendes Material) und alternativ die fristgerechte Kündigung bereits beim Gespräch dabei. Sollten sie darauf beharren, dass bis zur fristgerechten Kündigungsfrist weitergearbeitet wird, dann mit dem Material, welches da ist und fertig.
Alles darunter ist es nicht wert, wenn du ordentliche und zeitangemessene Arbeit erbringst.
"Es heisst ich soll die Lappen unter fließenden Wasser hier nach der Arbeit auswaschen."
Was dann ja bezahlte Arbeitszeit wäre, Du trägst dich dann erst aus, wenn Du mit dem Ausspülen fertig bist!
Und sorry, welche Arbeitskraft arbeitet heute noch zum Mindestlohn, da solltest Du unbedingt noch einmal nachverhandeln!!!
Sie kann auch direkt bei der WEG angestellt sein, dafür braucht es nicht unbedingt eine Fremdfirma.