6.30 an der Tür klingeln erlaubt?
Hi
Heute Morgen um 6.30 Uhr hat bei uns eine Nachbarin an der Tür geklingelt, da sie den Schlüssel für die Waschküche haben wollte. Diesen hatten wir jedoch nicht. Daraufhin hat sie auch noch bei anderen geklingelt und hat somit das ganze Haus aufgeweckt. Zusätzlich kommt noch, dass sie um diese Zeit garnoch nicht waschen darf, weshalb ich nicht verstehe weshalb sie um diese Zeit überall klingeln musste. Ich wollte eigentlich fragen ob das überhaupt erlaubt ist, oder ob dies unter Ruhestörung zählt. Weiss das zufälligerweise jemand?
6 Antworten
Klingeln ist immer, zu jeder Zeit erlaubt !!! Im Grundgesetz gibt es keinen Paragraphen, der Klingeln als Verstoß gegen die Menschenrechte definieren würde.
Du hast ja immer noch die Möglichkeit die Klingel zu ignorieren, oder die Klingel abzustellen.
Ich glaub man darf immer an der Tür klingeln, aber ich hätte der was erzählt. 😅
Na und bis sie dann irgendwann den "verschwundenen" Waschraumschlüssel gefunden hatte durfte sie sicherlich auch die Waschmaschine in Betrieb nehmen.
Und nein morgens um 6.30 Uhr an Naachbars tür zu klingeln ist nicht als ruhestörender Lärm einzuordnen
.... bleibe gelassen .... es ist Heiligabend .... Fest der Liebe .......
Von der Klingel selbst geht kein Lärm noch Ruhestörung aus. Das darf man immer und dich auch wecken, wenn du die nicht abstellst :-O
Was hat das mit Finanzen zu tun?