Urlaubsanspruch Reinigungsfirma?
Guten Morgen,
ich arbeite in einer Reinigungsfirma als Teilzeitkraft, 5 Tage die Woche, 18,75 Std/Woche, in der Unterhaltsreinigung.
Im Tarifvertrag steht das einem 30 Urlaubstage im Jahr als Reinigungskraft zustehen.
Ich habe laut meiner Abrechnung 20 Urlaubstage im Jahr, wobei ich sagen muss das ich im Januar und Februar in Kurzarbeit war und für die 2 Monate keine Urlaubsanspruch habe, also wären es wahrscheinlich regulär 24 Urlaubstage im Jahr.
Jetzt frage ich mich, stehen jedem die 30 Urlaubstage zu? Oder nur bei 6 Tage Woche bzw Vollzeit?
1 Antwort
wenn deine Firma nicht an den Tarifvertrag gebunden ist, dann steht dir der gesetzliche Urlaub zu, und das sind die 20 Tage für eine 5 Tagewoche die in deiner Abrechnung oder im Arbeitsvertrag stehen.
Somit hast du genau 4 Wochen gesetzlichen Urlaub in Jahr.
Hättest du eine 6 Tagewoche dann würden dir 24 Urlaubstage zustehen.
Hättest du eine 4 Tagewoche dann würden dir 16 Urlaubstage zustehen.
Da kannst du nur mal in deiner Firma nachfrage, wenn ihr nur ein paar Mitarbeiter seid, oder einen eigenen Haustarif habt.
Es gibt aber auch große Firmen die sich nicht an den Tarifvertrag halten müssen weil er z.B. gekündigt wurde, und es einen Haustarif gibt, ich war im Einzelhandel mit 34.000 Mitarbeitern, mal haben wir Tarifzahlungen bekommen und dann mal eine Zahlung nach Haustarif.
Daher einfach mal fragen, steht aber eigentlich auch in deinen Arbeitsvertrag.
Stundenlohn nach XY Tarif oder Bruttoarbeitslohn nach XY Tarif.
Danke für deine Antwort. Was heißt genau wenn meine Firma nicht an den Tarifvertrag gebunden ist? Woher weiß man das denn? Bzw. was sind die Voraussetzungen an diesen Tarifvertrag gebunden zu sein?