Wäsche der Tochter waschen?
Hallo.
Ich habe einen separaten Wasser und Stromzähler an meiner Waschmaschine, da ich eine pauschal Miete zahle. Ergo bekomme ich einmal im Jahr eine Abrechnung darüber. Völlig Ok. Aber jetzt untersagt mein Vermieter mir, die Wäsche meiner Tochter zu waschen, mit der Begründung, dass seine Jahresvorauszahlung an die Verbandsgemeinde dadurch steigt. Aber ich zahle meinen Verbrauch doch. Ist das rechtens?
2 Antworten
Ich habe einen separaten Wasser und Stromzähler an meiner Waschmaschine,
Deine monatliche Vorauszahlung errechnet sich doch auch aus dem Vorjahresverbrauch / dem Jahresabrechnungsbetrag. Demzufolge kannst Du in Deiner eigenen Waschmaschine bei Einsatz eines eigenen Strom- bzw. Wasser(zwischen-)zählers auch die Wäsche Deiner Tochter waschen.
Ich könnte mir vorstellen , dass er Recht bekommt, ansonsten könnte jeder einen privaten Waschservice gründen , und der Verbrauch steigt allgemein , was zu einer höheren Einstufung führt.
Ich zahle es doch. Wird jedes Jahr korrekt abgerechnet
Hier gut erläutert bei Gemeinschaftswaschküche ohne Wasseruhr
Grundsätzlich ja - die Heizkostenverordnung schreibt nur die verbrauchsabhängige Abrechnung für Heizung, Warmwasser vor. Für Kalt-Wasser besteht daher kein Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung.
Wenn keine abweichende mietvertragliche Vereinbarung getroffen wird, dann sich Betriebskosten, bei denen keine Verbrauchserfassung erfolgt, nach anteiliger Wohnfläche umzulegen > § 556 a BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
Unerhebliche Ungerechtigkeiten sind dabei auch lt. Gesetzgeber/Rechtsprechung zu tolerieren.
https://www.wer-weiss-was.de/t/gemeinschaftswaschkueche/4321986/2
Ja und, der wird doch Jährlich neu aufgrund des Verbrauchs des letzten Jahren festgelegt. Das ist doch nur eine Jährliche Vorschiebung