Alleinstehender Onkel ist verstorben Nichten und Neffen sind Erbfolger. Darf man das Haus räumen?Wissen nicht ob ein Testament besteht. Oder muss man warten?

3 Antworten

Ich würde mal nachsehen, ob bei den üblichen Papieren von Freischwimmerzeugnis bis Reisepass, Sterbegelversicherung und Heiratsurlunde, eventuell ein Testament liegt.

Werdet Ihr dort nicht fündig, bei zuständigen Amtsgericht fragen, ob dort ein Testament hinterlegt ist.

Eventuell könnte es noch bei einem Notar liegen, aber der gibt es nach Beurkundung eigentlich auch zu Gericht.

Wenn beim Gericht nichts ist, einfach Erbschein beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Erben werden ermittelt und angeschrieben, (das kann unter Umständen ein Bissel dauern) wenn sie das Erbe ablehnen, dürft ihr auf keinen Fall irgendwas aus dem Haus nehmen.sobald ihr was aus dem Haus nehmt zählt das Erbe als angenommen.wenn ihr jetzt schon wisst wer Erbe ist könnt ihr das auf dem Amt auch schon vor dem Brief angeben und annehmen und dort auch in Erfahrung bringen ob es ein notarielles Testament gibt.wenn der Onkel einfach so ein Testament ohne Anwalt oder Beglaubigung gemacht hat und ihr es findet einfach mit nehmen.ansonsten werdet ihr auch zu einer Testamentsverlesung geladen das geht allerdings in den meisten Fällen etwas schneller

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Woher stammt die Erkenntnis, dass im Falle deines Onkels die Kirche, das örtliche Tierheim und die Anonymen Alkoholiker leer ausgehen?

Man muss warten, ob es ein Testament gibt.


Beatematthaeus 
Beitragsersteller
 28.11.2018, 11:27

Vielen Dank. Genau das ist mir klar. Aber kann man sich irgendwo erkundigen ob überhaupt ein Testament vorliegt? Oder muss man einfach abwarten bis sich das Nachlassgericht meldet?

Rat2010  28.11.2018, 11:54
@Beatematthaeus

In der Konstellation braucht ihr einen Erbschein, um über irgendwas zu verfügen. Also auch dann, wenn kein Testament vorliegt. Die zuständige Gemeinde hilft weiter.