Erbschaftsteuer für Aktien im Ausland gezahlt, Abgeltungssteuer bei Verkauf geltend machen?

3 Antworten

Ich versuche mal auf die Frage, so wie ich sie verstehe zu antworten.

    1. Falls Erbschaftssteuer gezahlt wurde, hat das mit der Abgeltungssteuer nichts zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Steuern.
    1. Wenn beim Verkauf der Aktien Abgeltungssteuer berechnet wurde, sind
      Kursgewinne realisiert worden, d.h. die Aktien wurden einmal zu einem
      niedrigeren Kurs erworben (dafür zählt nicht der Erbzeitpunkt, sondern
      der Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien). Die Differenz zum jetzigen
      Verkaufspreis (also der Gewinn) ist dann KEsteuerpflichtig.
    1. Inwieweit es Sonderregelungen gibt, da die Aktien ja seinerzeit in
      den Niederlanden erworben worden und zu diesem Zeitpunkt nicht der
      deutschen Abgeltungssteuer unterlegen haben, weiss ich nicht, das
      solltest Du mit Deinem Finanzamt klären. Der Gewinn ist ja trotzdem
      entstanden.
    1. Ob Du/ihr diese Steuer zurück erhalten könnt, hängt von eurem
      persönlichen Steuersatz ab. Liegt der unter 25%, solltet ihr auf jeden
      Fall diesen Betrag in der Steuererklärung angeben, dann erhaltet ihr die
      Differenz zu den 25% erstattet.
    1. Vereinfacht erklärt: Habt ihr z.B. einen Steuersatz von 15%, werden
      die Kapitalerträge mit 15% versteuert und die 25% Abgeltungssteuer
      werden erstattet, so dass ihr unterm Strich 10% zurück bekommt (wie
      gesagt, vereinfacht und der SolZ kommt auch noch dazu).
    1. Habt ihr einen Steuersatz über 25%, bleibt es bei den 25% und ihr
      bekommt nichts zurück und es bringt nichts dies in der Steuererklärung
      anzugeben.
    1. Welches Steuerprogramm Du benutzt, ist völlig unerheblich. Sieh
      nach bei "Einkünften aus Kapitalvermögen", da kannst Du eintragen, was  in der Steuerbescheinigung steht, die die Consorsbank ausgestellt hat.

Mit Steuersatz meinst du die Steuerklassen? Kenn mich da leider nur sehr schlecht aus.

Um das mit den Aktien an einem Bsp. nochmal zu erläutern:

Meine Frau hat 10000€(aktienwert zum Zeitpunkt des erblassens) geerbt, darauf ca. 50% also 5000€ Steuern gezahlt. Bei Verkauf bekommt sie aber nicht 10000€ sondern 25% weniger. Wenn Sie 10000€ bar geerbt hätte hätte sie 5000€ bekommen. Wegen den Aktien hat Sie quasi nur 2500€. Ist das dann einfach Pech oder hab ich Anspruch, gegenüber dem Finanzamt die 2500€ zurück zu bekommen? 

Wieviel die Großtante damit Gewinn gemacht hat, wissen wir nicht. PS: ich finde leider kein Steuerberater der mir das sagen kann:-( hat hier jemand Ahnung?

Danke schonmal für die Hilfe 


Zappzappzapp  26.04.2017, 14:24

Bei so wenig Grundwissen ist Dir hier auf diesem Wege wirklich schwer zu helfen, das tut mir Leid.

Steuersatz heißt nicht Steuerklasse. Die Steuerklassen gehen von I bis VI, hängen von Deinen persönlichen Voraussetzungen ab, (ledig, verheiratet, Kinder etc.) und sind die Grundlage für die Berechnung Deiner Einkommensteuer. Die Einkommensteuer bezogen auf das Gesamteinkommen ist der Steuersatz.

Einfaches Beispiel: Einkommen € 10.000, Einkommensteuer €1.000, Steuersatz 10%.

Wie ich es verstehe, hat Deine Frau 50% Erbschaftssteuer bezahlt und jetzt sind noch einmal 25% Abgeltungssteuer auf den Gesamtbetrag abgezogen worden. Das kann m.E. nicht korrekt sein, das hieße ja, dass auch auf die 50% gezahlte Steuer noch einmal Steuern berechnet würden.

Aber ich bin auch  kein Steuerberater und will hier nicht herumraten, dazu brauchst Du unbedingt fachliche Beratung. Wenn Du wirklich keinen Steuerberater findest (hast Du schon mal nach einem Lohnsteuerhilfeverein gesucht, da findet man mit etwas Glück auch sehr kompetente Leute ?), bleibt Dir immer noch dieser Weg:

Ich würde mir mal einen Termin bei Deinem Sachbearbeiter im Finanzamt geben lassen und diesem den Fall schildern. Nimm alle Unterlagen mit, die Ihr habt. Über die Erbschaft, alte Bankunterlagen der Ursprungsbank der Großtante (ggf. dort auch noch einmal  den ursprüglichen Kaufpreis der Aktien erfragen, den müssen die noch haben) und die aktuelle Steuerbescheinigung. Das Finanzamt ist verplichtet, euch korrekt zu beraten und dort sitzt schließlich auch derjenige, der den "Fall" letztlich zu entscheiden hat.

Falsch machen kannst Du damit nichts, Ihr habt euch ja korrekt verhalten und verschlechtern kannst sich auch nichts mehr, sind ja ohnehin nur noch 25% übrig.

Ohh sorry der hat den Text nicht übernommen, hier nochmal die Details:

Meine Frau hat vor einigen Jahren (2014) von ihrer Großtante in den Niederlanden geerbt (wir waren damals noch nicht verheiratet). Das Finanzamt hat geprüft und festgestellt das sie an den deutschen Staat nichts mehr zahlen muss. 2016 haben wir ihr Depot von Sparkasse zur Consorsbank, gewechselt. Und einige Aktien verkauft die nach pauschalmethode versteuert wurden. Da wir mittlerweile verheiratet sind versuche ich grade unsere Steuererklärung von 2016 zu machen und frage mich:
1.kann ich diesen Pauschalbetrag (Abgeltungssteuer) zurück erhalten? Die Aktien sind seid erblassen nicht gestiegen und dennoch werden 25% vom bereits versteuerten wert abgezogen.
2. wenn ja wie kann ich das in meiner Steuererklärung angeben? (Nutze Steuerspartipp)


Zappzappzapp  25.04.2017, 15:04

Ich versuche mal auf die Frage, so wie ich sie verstehe zu antworten.

  1. Falls Erbschaftssteuer gezahlt wurde, hat das mit der Abgeltungssteuer nichts zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Steuern.
  2. Wenn beim Verkauf der Aktien Abgeltungssteuer berechnet wurde, sind Kursgewinne realisiert worden, d.h. die Aktien wurden einmal zu einem niedrigeren Kurs erworben (dafür zählt nicht der Erbzeitpunkt, sondern der Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien). Die Differenz zum jetzigen Verkaufspreis (also der Gewinn) ist dann KEsteuerpflichtig.
  3. Inwieweit es Sonderregelungen gibt, da die Aktien ja seinerzeit in den Niederlanden erworben worden und zu diesem Zeitpunkt nicht der deutschen Abgeltungssteuer unterlegen haben, weiss ich nicht, das solltest Du mit Deinem Finanzamt klären. Der Gewinn ist ja trotzdem entstanden.
  4. Ob Du/ihr diese Steuer zurück erhalten könnt, hängt von eurem persönlichen Steuersatz ab. Liegt der unter 25%, solltet ihr auf jeden Fall diesen Betrag in der Steuererklärung angeben, dann erhaltet ihr die Differenz zu den 25% erstattet.
  5. Vereinfacht erklärt: Habt ihr z.B. einen Steuersatz von 15%, werden die Kapitalerträge mit 15% versteuert und die 25% Abgeltungssteuer werden erstattet, so dass ihr unterm Strich 10% zurück bekommt (wie gesagt, vereinfacht und der SolZ kommt auch noch dazu)
  6. Habt ihr einen Steuersatz über 25%, bleibt es bei den 25% und ihr bekommt nichts zurück und es bringt nichts dies in der Steuererklärung anzugeben.
  7. Welches Steuerprogramm Du benutzt, ist völlig unerheblich. Sieh nach bei "Einkünften aus Kapitalvermögen", da kannst Du eintragen, was in der Steuerbescheinigung steht, die die Consorsbank ausgestellt hat.