Afa möglich bei 2-Familienhaus, das schon über 50 Jahre alt ist, aber erst vor zwei Jahren (zu 50%) geerbt? Eine Wohnung darin vermietet, eine selbst bewohnt?
Im Mai 2018 habe ich das Zweifamilienhaus meines Vaters geerbt (50%); die andere Hälfte erbte meine Schwester.
Ich habe ihr das halbe Haus abgekauft und dafür einen Kredit aufgenommen.
Eine Wohnung darin ist vermietet, die andere selbstgenutzt.
Kann ich die AfA nutzen, auch wenn das Haus schon Ende der 1950er gebaut wurde; dann aber immer wieder erweitert (z.b 1970, 2011)? Soweit ich informiert bin hat mein Vater die AfA nie genutzt, da die Immobilie immer nur von der Familie genutzt wurde.
2 Antworten
Das Haus wird abschreibungstechnisch zweigeteilt:
Die eine Hälfte hast du unentgeltlich erworben, da gilt die AfA des Rechtsvorgängers. Da die 50 Jahre schon vorbei sind, gibt es auch keine Abschreibung mehr.
Die andere Hälfte hast du entgeltlich erworben, da beginnen jetzt die 50 Jahre Abschreibungszeit neu.
Für diesen Teil kannst du dann eine Abschreibung geltend machen, aber nur für den vermieteten Teil, den du prozentual im Verhältnis der Gesamtwohnfläche ermitteln musst.
So ist es.
Und für die gekaufte Hälfte beginnt auch ein neuer 10-Jahres-Zeitraum für die Anwendung des § 23 EStG.
Also zunächst einmal ist hier nicht die Rede von einer Leihgabe, denn Leihe setzt voraus, dass ein- und (five nights at freddy's) derselbe Gegenstand wieder herausgegeben wird, sondern von einem Darlehen.
Wer Inhaber des Darlehensrückzahlungsanspruchs ist, können wir nicht beantworten, denn wir kennen die Erbverhältnisse nicht. Wenn die Dame Alleinerbin nach ihrem Mann ist, dann steht ihr der Rückzahlungsanspruch zu.