Steuerklasse II rechtens?

2 Antworten

Am weitesten kommt man immer mit der Wahrheit.

Er sollte dem Finanzamt mitteilen, das er die Wohnung aus privaten Gründen zu weniger als 50 % des ortsüblichen Betrages an dich vermietet hat.

Wenn Du Deinen eigenen Haushalt hast, dann ist das so und fertig.


Succubus 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 13:54

Ich gehe mit dir völlig überein, dass die Wahrheit immer der viel bessere Weg ist. Aber als er mir heute die Aufforderung zur Stellungnahme gezeigt hat, hab ich (und auch er) schon mal geschluckt.

Ich habe definitiv meinen eigenen Haushalt. Darum dachte ich mir auch nie etwas dabei, die Versicherung zur Steuerklasse 2 abzugeben. Aber nun hab ich Angst, dass das Finanzamt allein schon in der hohen Mietvergünstigung (ich lebe im Münchner Raum) eine wirtschaftliche Beteiligung seinerseits an meinem Leben sieht, und damit die 2er Klasse für mich unrechtmäßig ist.

Und er hat natürlich nun Angst, dass er diesen Minibetrag von mir auch noch nachversteuern muss, obwohl er für die Wohnung keinen Cent absetzt (kann und darf)

EnnoWarMal  04.01.2018, 14:57
@Succubus

Niemand ist verpflichtet, eine Wohnung zu einem bestimmten Preis zu vermieten. Und ein Haushalt ist eine Wirtschaftsgemeinschaft, keine Wohnung. Hier läuft alles richtig und es ist nichts zu befürchten.

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So. du:

"Ich habe definitiv meinen eigenen Haushalt."

Wenn das Finanzamt das nicht gleubt, steht es ihm ja frei, nachsehen zu kommen. Das Finanzamt trägt hier die Beweislast.

"allein schon in der hohen Mietvergünstigung eine wirtschaftliche Beteiligung seinerseits an meinem Leben"

Das ist doch Unsinn. Wen jemand für 450 Euro im Monat arbeiten geht, beteiligt er sich ja auch wirtschaftlich am Leben des Arbeitgebers - und keiner würde auf die Idee kommen, die hätten was miteinander.

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So. jetzt er:

"Und er hat natürlich nun Angst, dass er diesen Minibetrag von mir auch noch nachversteuern muss, obwohl er für die Wohnung keinen Cent absetzt (kann und darf)"

Hier hat er tatsächlich womöglich etwas falsch gemacht. Es gibt zwei Möglichkeiten:

Mit der reduzierten Miete ist auf Dauer kein Gewinn zu erzielen, wobei die Dauer da sehr lang ist - dann ist das Liebhaberei und gehört nicht in die Steuererklärung.

Oder aber man geht davon aus, dass irgendwann ein (Total-)Gewinn zu erzielen ist. In dem Fall sind die Aufwendungen und die Abschreibung zu 50% abziehbar und es wäre in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen.

Die Steuerklasse hat nichts mit "häuslicher Gemeinschaft" zu tun, sondern nur mit dem offiziellen Familienstand.

Dir kann also nichts passieren.

Dein Bekannter bezieht aus der (in Wirklichkeit) vermieteten Haushälfte Einnahmen und die hat er zu versteuern, auch wenn unter dem Strich keine oder negative Einkünfte rauskommen, was der Sachverhalt nicht hergibt.


wfwbinder  04.01.2018, 13:08

Tut mir leid, das ist nicht richtig. Für die Steuerklasse II ist Grundvoraussetzung, das keine weitere volljährige Person zum Haushalt gehört.

Succubus 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 14:03

Mir geht es um die schöne Formulierung: Keine weitere volljährige Person im Haushalt. Ich habe einen völlig eigenen Haushalt, aber Bedenken, dass das Finanzamt allein schon in der hohen Mietvergünstigung (ich lebe im Münchener Raum) eine finanzielle Beteiligung seinerseits an meinem Leben annimmt. Und er hat natürlich jetzt Angst, dass er für die "gute Tat", mir die Wohnung für 500€ warm (ansonsten derzeit mindesten 1400) zu überlassen, nun auch noch nachversteuern zu müssen, obwohl er keinen Cent für diese Wohnung absetzt (kann und darf)

EnnoWarMal  04.01.2018, 14:58
@Succubus

Ah...also nicht 50% abziehbar, sondern nur 35,7%. Dies als Korrektur zu meinem Kommentar weiter unten.